Vorlage - NI-023/2020
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Die Gemeinde Niederfinow befürwortet für die Zeit der Sanierungsmaßnahmen in der Kindertagesstätte „Spatzennest“, die Betreuung der Kinder in der ebenfalls in Trägerschaft des Amtes befindlichen Kindertagesstätte „Oderberger Rasselbande“ und dem Hort der Grundschule der Gemeinde Falkenberg. Das Amt Britz-Chorin-Oderberg wird beauftragt, alle notwendigen Maßnahmen zu veranlassen, um die Betreuung der Kinder für den Sanierungszeitraum sicher zu stellen. Sachverhalt:
Die Kindertagesstätte „Spatzennest“ in der Gemeinde Niederfinow ist sanierungsbedürftig. Um die baulichen Maßnahmen umzusetzen, ist die Unterbringung aller, in der Kindertagesstätte angemeldeter Kinder in geeigneten Räumlichkeiten notwendig. Da keine geeigneten Räumlichkeiten in der Gemeinde zur Verfügung stehen, hat sich die Gemeinde mit Beschluss NI-014/2020 für eine Interimslösung in Modulbauweise auf dem Grundstück Gemarkung Hohenfinow, Flur 1, Flurstück 255/4 ausgesprochen.
Durch den Träger der Einrichtung wird eine alternative Interimslösung vorgeschlagen. Diese sieht die vorübergehende Betreuung der Kinder im Kindergartenalter aus der Kindertagesstätte „Spatzennest“ in Niederfinow in der Kindertagesstätte „Oderberger Rasselbande“ in Oderberg und die Betreuung der Kinder im Grundschulalter in der Kindertagesstätte (Hort) der Gemeinde Falkenberg vor. Die Gemeinde Falkenberg beabsichtigt die Betreuungsflächen am derzeitigen Standort zum 01.09.2020 für die Kinder im Grundschulalter in Modulbauweise sicherzustellen. Die Gemeinde Falkenberg befindet sich im Beantragungsverfahren zur Kapazitätserhöhung und wird in dessen Rahmen die Betreuung der Kinder im Grundschulalter aus der Kindertagesstätte „Spatzennest“ berücksichtigen.
Die Betreuung der Kinder am Standort der Grundschule in Falkenberg wäre eine durchaus adäquate Lösung, da die Kinder diese Grundschule besuchen und im Zuge der vorgeschlagenen Interimslösung ein Pendeln zwischen den Einrichtungen unnötig wäre.
Um die Betreuung der Kinder abzusichern, schließen die Träger der Einrichtungen einen öffentlich-rechtlichen Vertrag. Den Eltern würde der Aufwand erspart, der mit einer Anmeldung in einer anderen Einrichtung verbunden wäre. Darüber hinaus müssten keine Anträge zum Wunsch- und Wahlrecht gestellt werden. Es ist beabsichtigt, die Bezugserzieher in die jeweils andere Einrichtung umzusetzen bzw. zu entsenden.
Lediglich bei der Versorgung mit Mittagessen ist ein neues Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen Versorgungsunternehmen durch die Eltern einzugehen.
Die Öffnungszeiten beider Einrichtungen sind von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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