Vorlage - NI-025/2020
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Die Gemeinde Niederfinow beschließt die Umnutzung des Untergeschosses der Finowstr. 45 und die Kommunalwohnung der gemeindlichen Nutzung zuzuführen. Der Verwalter wird beauftragt, eine entsprechende Bestandsaufnahme der Wohnung durchzuführen. Vorbereitend kann bereits mit der Sortierung der gelagerten Unterlagen begonnen werden. Die notwendigen Maßnahmen werden, soweit möglich, durch Eigenleitungen erbracht.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Niederfinow ist Eigentümerin der Immobilie Finowstr. 45. Das Untergeschoss steht seit vielen Jahren leer. Dementsprechend schlecht ist der Zustand der eigentlichen Wohnung. Ein weiterer Grund für die fehlende Investitionsbereitschaft war die Zweckbindungsfrist des Fördermittelgebers. Diese Zweckbindungsfrist ist für alle Niederfinower Kommunalwohnungen abgelaufen. Somit kann die Wohnung in der Finowstr. 45 einer anderen Nutzungsart zugeführt werden. Bislang waren derartige Überlegungen immer an der sogenannten "Mietpreis- und Belegungsbindung" gescheitert.
Die Gemeinde Niederfinow beabsichtigt, die Kommunalwohnung der gemeindlichen Nutzung zuzuführen. Kleinere Gesprächsrunden könnten hier durchgeführt werden. Weiterhin kann die Jugendkoordinatorin des Amtes bzw. die Jugendbetreuung dort stattfinden. Eine wechselnde Ausstellung der Exponate aus der 750-Jahr-Feier als "Heimatstube" unter Regie des Kulturkreis Niederfinow e.V. kann hier eingerichtet werden. Daneben kann hier ein - seit langem gefordertes - barrierefreies Wahllokal untergebracht werden. Der demografischen Entwicklung in unserem Ort kann hierdurch zusätzlich Rechnung getragen werden.
Die Sanierung erfolgt weitestgehend in Eigenleistung der Anwohner aus Niederfinow. Unterstützend wird sich der Kulturkreis Niederfinow e.V. einbringen sowie ortsansässige Firmen bzw. Sponsoren. Sicherheitsrelevante Arbeiten, wie z.B. Elektro- oder Sanitärinstallationen werden durch Fachfirmen bzw. -personal ausgeführt. Eine enge Abstimmung mit dem Verwalter ist erforderlich.
Peggy Fürst Bürgermeisterin
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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