Vorlage - NI-026/2020 IV
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Sachverhalt:
In den Arbeitsgesprächen mit „Team Red“, das Ideen zur künftigen Gestaltung des gemeindlichen Zusammenlebens und des Ortsbildes sammelt und entwickelt, gab es Anregungen zur Bepflanzung von Straßenrändern in der Ortslage Niederfinow mit Bäumen. Speziell Birnenbäume sind als Straßenbegleitbäume im Gespräch.
Eine Bepflanzung von Straßenrändern mit Bäumen ist grundsätzlich denkbar. Für die Anpflanzung ist jedoch zu berücksichtigen, dass ein ausreichender Abstand zum Fahrbahnrand – Überhang der Baumkrone auf die Fahrbahn - gegeben ist. Sofern sich der Pflanzort nicht auf einem Grundstück der Gemeinde befindet, sind entsprechende Gestattungsverträge mit den jeweiligen Grundstückseigentümern erforderlich. Dies betrifft auch Pflanzungen entlang der Hebewerkstraße (Landesstraße). Bei den zu pflanzenden Bäumen sollte es sich um die Zuchtform Hochstamm handeln. Bei Obstbäumen ist weiterhin zu berücksichtigen, dass im Herbst die reifen Früchte auf die Fahrbahn oder schlimmstenfalls auf Fußgänger oder Autos fallen können. Auch geht von reifen Früchten ein gewisser Reiz für nicht immer friedliebende Insekten aus. Insofern sollten hinsichtlich der möglichen Baumart auch Laubbäume, wie z.B. Rotdorn in die Überlegungen einbezogen werden.
Als mögliche Standorte für Baumpflanzungen könnten zunächst nachstehende Bereiche in Frage kommen, die in der beigefügten Anlage auch grafisch dargestellt sind:
- Hebewerkstraße, Haus Nr. 2 bis 4, ca. 4 Bäume, - Hebewerkstraße, Haus. Nr. 26 bis 31, ca. 5 Bäume, - Hohenfinower Straße ( Gemeinde Hohenfinow), Bahnhof bis Zugbrücke, ca. 5 Bäume, - Finowstraße, Haus. Nr. 19 bis 30, ca. 4 Bäume.
Nach den derzeitigen Überlegungen könnte sowohl die Pflanzung der Bäume, als auch die Pflege durch einen Gemeindearbeiter und eventuell durch Baumpatenschaften von Einwohnern erfolgen. Für die Pflanzung und Pflege, von z.B. Rotdorn, durch einen Fachbetrieb würden etwa nachstehende Kosten anfallen:
Durch den Landkreis Barnim werden Baumpflanzungen durch die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Baumpflanzungen und Sondermaßnahmen zur Baumpflege (ZRLBaum) gefördert. Die Zuwendung für Pflanzungen, inklusive der Fertigstellungs- und 2-jährigen Entwicklungspflege, erfolgt bei Obstbäumen (Hochstämme) bis zu 40 € je Baum und bei anderen Laubbäumen bis zu 200 € je Baum.
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