Vorlage - NI-032/2020

 
 
Betreff: Wahl eines Stellvertreters für den Vertreter der Gemeinde in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.24
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
12.03.2020 
Gemeindevertretung Niederfinow ungeändert beschlossen   

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow wählt

 

 

 Frau/Herrn _____________________________________________

 

 

zur/zum Stellvertreter/in des Vertreters der Gemeinde in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde.

 

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Sachverhalt:

 

Herr Hans-Jörg Kemter hat durch schriftliche Erklärung vom 13. Februar 2020 seinen Rücktritt als Gemeindevertreter erklärt. Damit verliert Herr Kemter die Rechtsstellung eines Gemeindevertreters und ist mit Wirkung vom 14. Februar 2020 nicht mehr Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow.

 

Herr Kemter wurde mit Beschluss NI-028/2019 zum Stellvertreter für den Vertreter der Gemeinde in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde (ZWA) gewählt. Diese Position ist somit nachzubesetzen.

 

Die Gemeinde ist Mitglied des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde (ZWA) und entsendet nach § 7 Absatz 1 der Verbandssatzung des ZWA einen Vertreter der Gemeinde in die Verbandsversammlung.

 

Nach § 19 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) werden die kommunalen Verbandsmitglieder in der Verbandsversammlung grundsätzlich vom Hauptverwaltungsbeamten (Amtsdirektor) vertreten. Abweichend davon, kann nach § 19 Absatz 3 Satz 5 GKGBbg die Gemeindevertretung bei amtsangehörigen Gemeinden andere Vertreter und deren Stellvertreter wählen.

 

Die Wahl erfolgt als Einzelwahl auf Grundlage des § 19 Absatz 4 GKGBbg i. V. m. § 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf). Sie ist grundsätzlich geheim (§ 39 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf). Abweichend davon kann offen gewählt werden, wenn die Gemeindevertretung dies vor der Wahl einstimmig beschließt (§ 39 Absatz 2 Satz 5 BbgKVerf).

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen