Vorlage - NI-032/2020
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow wählt
Frau/Herrn _____________________________________________
zur/zum Stellvertreter/in des Vertreters der Gemeinde in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde.
Sachverhalt:
Herr Hans-Jörg Kemter hat durch schriftliche Erklärung vom 13. Februar 2020 seinen Rücktritt als Gemeindevertreter erklärt. Damit verliert Herr Kemter die Rechtsstellung eines Gemeindevertreters und ist mit Wirkung vom 14. Februar 2020 nicht mehr Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow.
Herr Kemter wurde mit Beschluss NI-028/2019 zum Stellvertreter für den Vertreter der Gemeinde in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde (ZWA) gewählt. Diese Position ist somit nachzubesetzen.
Die Gemeinde ist Mitglied des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde (ZWA) und entsendet nach § 7 Absatz 1 der Verbandssatzung des ZWA einen Vertreter der Gemeinde in die Verbandsversammlung.
Nach § 19 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) werden die kommunalen Verbandsmitglieder in der Verbandsversammlung grundsätzlich vom Hauptverwaltungsbeamten (Amtsdirektor) vertreten. Abweichend davon, kann nach § 19 Absatz 3 Satz 5 GKGBbg die Gemeindevertretung bei amtsangehörigen Gemeinden andere Vertreter und deren Stellvertreter wählen.
Die Wahl erfolgt als Einzelwahl auf Grundlage des § 19 Absatz 4 GKGBbg i. V. m. § 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf). Sie ist grundsätzlich geheim (§ 39 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf). Abweichend davon kann offen gewählt werden, wenn die Gemeindevertretung dies vor der Wahl einstimmig beschließt (§ 39 Absatz 2 Satz 5 BbgKVerf).
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |