Vorlage - AA-023/2020
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Der Amtsausschuss genehmigt die am 02.04.2020 getroffene Eilentscheidung über eine Zuwendung in Höhe von 2.000,00 € für die soziale Einrichtung „für Frauen e.V.“ im Haushaltsjahr 2020.
Sachverhalt:
Der Verein „für Frauen“ e.V. stellte mit Datum des 9. September 2019 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für das Wirtschaftsjahr 2020 in Höhe von 2.000,00 €.
„Zweck des Vereines ist es, eine Zuflucht für Frauen und ihre Kinder zu schaffen und zu erhalten, die der durch ihren Ehemann oder Partner ausgeübten physischen oder psychischen Gewalt entfliehen wollen und neue Lebensorientierung suchen. Anliegen ist es, ein umfassendes Hilfeangebot zu gewährleisten.“ (§ 2 der Vereinssatzung) Der Verein betreibt ein anerkanntes „Frauenhaus“ als Zufluchtsstätte für betroffene Frauen im Landkreis Barnim.
Bereits in den vergangenen Jahren erhielt der Verein eine Zuwendung durch das Amt Britz-Chorin-Oderberg zur Aufrechterhaltung der Einrichtung. Die Summe der beantragten Zuwendung entspricht 1,21 %, der dem Verein entstehenden Kosten.
Die Entscheidung über die Gewährung einer Zuwendung für das Wirtschaftsjahr 2020 des Vereins „für Frauen“ e.V. ist vor der nächsten ordentlichen Sitzung des Amtsausschusses zu treffen. Um einen erheblichen Nachteil für die, in der gegenwärtigen Situation durch häusliche Gewalt besonders gefährdeten Frauen, abzuwenden, ist eine Eilentscheidung geboten.
Auf Grund der momentanen Gefahrenlage durch das Coronavirus und des mit der Einberufung einer Sitzung verbundenen Risikos einer Infizierung mit dem Covid19 in Verbindung mit der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg vom 22. März 2020 ist ein informelles Umlaufverfahren in Vorbereitung der Eilentscheidung zwischen dem Amtsdirektor und der Vorsitzenden des Amtsausschusses vorgesehen. Der Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg trifft im Einvernehmen mit der Vorsitzenden des Amtsausschusses die Entscheidung nach § 58 BbgKVerf. In der nächsten ordentlichen Sitzung des Amtsausschusses erfolgt die Beschlussfassung zu dieser Eilentscheidung.
Eilentscheidung
Der Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg trifft im Einvernehmen mit der Vorsitzenden des Amtsausschusses des Amtes Britz-Chorin-Oderberg folgende Eilentscheidung nach § 58 BbgVerf:
Der Amtsausschuss beschließt eine Zuwendung in Höhe von 2.000,00 € für die soziale Einrichtung „für Frauen e.V.“ im Haushaltsjahr 2020.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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