Vorlage - HO-022/2020

 
 
Betreff: Aufwandsentschädigungssatzung der Gemeinde Hohenfinow
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.24
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hohenfinow Entscheidung
20.05.2020 
Gemeindevertretung Hohenfinow zurückgestellt   
19.11.2020 
Gemeindevertretung Hohenfinow geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Hohenfinow Entscheidung
Anlagen:
2019 Aufwandsentschädigungssatzung Hohenfinow (Entwurf) komplett
2004-Hohenfinow-Entschädigung

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow beschließt die »Aufwandsentschädigungssatzung der Gemeinde Hohenfinow« entsprechend der Anlage 1.

 

 

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Sachverhalt:

 

Im Zuge und Nachgang der Kommunalwahlen im Land Brandenburg im Mai 2019 wurde vom Land Brandenburg auch die »Verordnung über die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse, für sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner sowie über den Ersatz des Verdienstausfalls« (KomAEV) überarbeitet, die Auswirkungen auf die Gestaltung der Aufwandsentschädigungen im kommunalen Bereich hat.

 

Daraus ergibt sich nach vielen Jahren die Möglichkeit, insbesondere die pauschalen Entschädigungen für die Mitglieder der kommunalen Vertretungen an allgemeine Kostensteigerungen und den damit verbundenen erhöhten Aufwand anzupassen und somit das politische Mandat und Ehrenamt besser zu würdigen.

 

Der vorliegende Entwurf der Aufwandsentschädigungssatzung (Anlage 1) wurde von der Systematik her überarbeitet, beruht aber inhaltlich im Wesentlichen auf der bisherigen Entschädigungssatzung aus dem Jahr 2016 (Anlage 2) und wurde neben redaktionellen Änderungen vor allem in folgenden Punkten entsprechend der Maßgaben der KomAEV und der Spielräume des Haushaltes moderat angepasst:

 

-       die monatliche pauschale Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Gemeindevertretung wird von 25 auf 45 Euro erhöht (möglicher Höchstbetrag 70 Euro),

-       die monatliche pauschale Aufwandsentschädigung für die Vorsitzenden der Ausschüsse wird von 25 auf 45 Euro erhöht (möglicher Höchstbetrag 65 Euro).

-       die monatliche pauschale Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Bürgermeister erhöht sich von 300 auf 400 Euro (möglicher Höchstbetrag 1.130 Euro),

-       die monatliche pauschale Aufwandsentschädigung für Vorsitzende von Fraktionen wird erstmals aufgeführt und beträgt 20 Euro (möglicher Höchstbetrag 70 Euro),

-       das Sitzungsgeld wird generell von 13 auf 15 Euro erhöht (möglicher Höchstbetrag 30 Euro),

-       der Stundensatz für den Verdienstausfall wird von 13 auf 15 Euro erhöht.

 

Die finanziellen Auswirkungen können im Bereich der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder nur überschlägig kalkuliert werden, da viele Faktoren einfließen, die am Anfang eines Haushaltsjahres nicht bekannt sind und nur geschätzt werden können (Anzahl der Sitzungen, Anzahl der teilnehmenden Personen an den Sitzungen). Insofern geht die Verwaltung momentan davon aus, dass der diesbezügliche Ansatz im Jahr 2021 auf 11.500 Euro steigen wird. Zum Vergleich: im Haushaltsjahr 2020 beträgt der Ansatz 9.400 Euro.

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

ca. 11.500 Euro

1110101-40100-5421000

2021 ff.

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung: 

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2019 Aufwandsentschädigungssatzung Hohenfinow (Entwurf) komplett (200 KB)    
Anlage 2 2 2004-Hohenfinow-Entschädigung (162 KB)