Vorlage - AA-024/2020
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die Vergabe des Auftrages IT-Technik Feuerwehr mit der Vergabe-Nr. "ABCO-FW-2020-01" in Höhe von 11.901,19 EUR an das Unternehmen „Dubrau GmbH“ mit Sitz in 06800 Raguhn-Jeßnitz, sowie die Beschaffung der Lizenzen für Microsoft Office in Höhe von 6.343,65 EUR.
Weiterhin genehmigt der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg die folgende Mittelübertragung aus dem Haushaltsjahr 2019 in das laufende Haushaltsjahr 2020:
sowie die folgende außerplanmäßige Aufwendung für das Haushaltsjahr 2020:
Sachverhalt: Für das Jahr 2020 ist die Einführung eines neuen Feuerwehrverwaltungsprogrammes geplant. Im Vorfeld wurden die Hard- und Softwarevoraussetzung geprüft und mit der Amtswehrführung und dem Verantwortlichen für TUIV abgestimmt. Eine passende Software konnte ermittelt werden und befindet sich derzeit im Beschaffungsprozess. Das aktuelle Programm stößt, aufgrund des Alters und der eingeschränkten Vernetzung, an seine Leistungsgrenze. Ein funktionelles, modernes und mit den übergeordneten Stellen vernetzbares Programm stellt die Grundlage für ein effizientes Handeln der Einsatzkräfte sowie der Verwaltung dar. Die Kreisverwaltung, genauer der Fachbereich Brand- und Katastrophenschutz, arbeitet seit einigen Jahren mit dieser Software. Es können künftig Schnittstellen zum Datenaustausch (Lehrgangsnachweise, Beförderungsurkunden usw.) geschaffen werden. Die Soft- und Hardware bilden die Grundlage dafür, dass Einsatzberichte zeitnah durch die Ortswehrwehrführung direkt in der Software eingegeben und an die Amtsverwaltung übertragen werden können. Diese Berichte wiederum sind die Grundlage zur Berechnung des Kostenersatzes für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Britz-Chorin-Oderberg. Aus Datenschutzgründen ist die Installation der Software nur auf Endgeräten zulässig, welche dem Amt Britz-Chorin-Oderberg eindeutig zuzuordnen sind.
Aktuell wird eine Zusatzalarmierung der Einsatzkräfte der Amtsfeuerwehr eingeführt. Hier können viele nützliche und hilfreiche Zusatzfunktionen (Echtzeit-Rückmeldung, Übersichtskarten, Wasserentnahmestellen) sowohl auf einem Smartphone als auch künftig auf Anzeigedisplays in den Gerätehäusern angezeigt werden. Dafür werden zum Teil auch die zu beschaffenden PCs und Monitore genutzt.
Durch den Verantwortlichen für Medien der Amtsfeuerwehr Britz-Chorin-Oderberg und dem Verantwortlichen für TUIV des Amtes Britz-Chorin-Oderberg wurde 2019 eine Bestandsaufnahme der vorhanden IT-Technik in den einzelnen Gerätehäusern durchgeführt. Zurzeit werden „PC-Bastel-Lösungen“ in den Feuerwehrgerätehäusern genutzt, um die anfallenden EDV-Arbeiten zu bewältigen. Die festgestellten Zustände sind aus datenschutz- als auch aus lizenzrechtlichen Gründen in der heutigen Zeit nicht mehr tolerierbar. Einige vorhandene Monitore können weiter genutzt werden, da diese den technischen Ansprüchen entsprechen. Die benötigte Anzahl der Komponenten reduziert sich dadurch. Folgende Hardware wird benötigt:
Standort Britz 4x Standardarbeitsplatz (4x PC, 2x Monitor 24 Zoll, 2x Monitor vorhanden) - PC Ortswehrführer - PC Stellv. Amtswehrführer - PC + Monitor Jugendfeuerwehrwart - PC + Monitor Schulungsraum 1x Mini-PC für Zusatzalarmierung (Handy-Alarm-Visualisierung)
Standort Golzow 1x Standardarbeitsplatz (1x PC, 1x Monitor 24 Zoll)
Standort Hohenfinow 1x Standardarbeitsplatz (1x PC, 1x Monitor 24 Zoll)
Standort Niederfinow 1x Standardarbeitsplatz (1x PC, 1x Monitor 24 Zoll)
Standort Liepe 2x Standardarbeitsplatz (2x PC, 2x Monitor 24 Zoll) - PC + Monitor Ortswehrführer - PC + Monitor Amtswehrführer
Standort Oderberg 2x Standardarbeitsplatz (2x PC, 2x Monitor 24 Zoll) - PC + Monitor Ortswehrführer - PC + Monitor Jugendfeuerwehrwart, Zug-/ Gruppenführer
Standort Lunow 1x Standardarbeitsplatz (1x PC, 1x Monitor 24 Zoll)
Standort Stolzenhagen 1x Standardarbeitsplatz (1x PC, 1x Monitor 27 Zoll)
Standort Parstein 1x Standardarbeitsplatz (1x PC, 1x Monitor 24 Zoll)
Standort Lüdersdorf 1x Standardarbeitsplatz (1x PC, Monitor vorhanden)
Standort Brodowin 1x Standardarbeitsplatz (1x PC, 1x Monitor 27 Zoll)
Standort Serwest 1x Standardarbeitsplatz (1x PC, Monitor vorhanden) 1x Mini-PC für Zusatzalarmierung (Handy-Alarm)
Standort Chorin 1x Standardarbeitsplatz (1x PC, 1x Anzeigedisplay 42 Zoll)
Standort Sandkrug 1x Standardarbeitsplatz (1x PC, 1x Monitor 27 Zoll)
Standort Senftenhütte 1x Standardarbeitsplatz (1x PC, 1x Monitor 27 Zoll) 1x Mini-PC für Zusatzalarmierung (Handy-Alarm-Visualisierung)
Die Nutzung von Laptops führt dazu, dass personenbezogene Daten, vertrauliche Daten (Einsatzinformationen o. Ä.) oder sonstige sensible Daten nicht vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt werden können. Sicherlich kann die Nutzung durch Passwörter eingeschränkt werden. Dennoch stellt die Nutzung von PCs sicher, dass nur Nutzer mit Zugang zum Gerätehaus und zum PC die Daten einsehen können.
Nachdem alle Gerätehäuser mit neuen PCs ausgestattet wurden, sollen diese in das Netzwerk der Amtsverwaltung integriert werden. Für die Realisierung ist ein „VPN-Tunnel“ notwendig. Dieser ermöglicht es, eine sichere Kommunikation zwischen den Gerätehäusern und den Servern der Verwaltung herzustellen. Dafür sind spezielle Internetrouter bzw. Software auf den Clients notwendig, die bereits in einigen Gerätehäusern vorhanden sind.
In der Regel werden die PCs in den Gerätehäusern von unterschiedlichen Personen genutzt. So arbeiten Ortswehrführer, Jugendfeuerwehrwarte, Gerätewarte und/ oder die Amtswehrführer teilweise an den gleichen Endgeräten. Ein zentraler Anlaufpunkt, wie das Gerätehaus, ist für alle Nutzer erreichbar. Die Anzahl der Endgeräte ist geringer und der Organisationsaufwand kann minimiert werden.
Der „Transport“ der Laptops vom Gerätehaus zur eigenen Wohnung birgt zusätzlich die Gefahr, dass diese beschädigt oder gestohlen werden. Eine separate Versicherung ist hierbei notwendig und ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Das „Arbeiten“ von Zuhause ist für die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr nicht notwendig. Die personenbezogenen Daten von Einsatzkräften und sonstige sensible Daten in Form von Akten u. a. müssen im Feuerwehrgerätehaus verbleiben.
Im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG) ist das Amt Britz-Chorin-Oderberg als Träger des Brandschutzes verantwortlich, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Folglich ist das Amt für die Ausstattung der Gerätehäuser verantwortlich.
Dass in der heutigen Zeit, das Arbeiten mit PCs eine Selbstverständlichkeit ist, steht außer Frage.
Um eine datensichere und einsatzbereite IT-Umgebung zu gewährleisten, ist die zentrale Beschaffung von PC-Technik und Zubehör erforderlich. Anfang des Jahres wurden die Ausschreibungsunterlagen erarbeitet und auf dem Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg veröffentlicht. Es wurden Angebote für 23 PCs, 23 Mäuse, 23 Tastaturen, 10 Monitore á 24 Zoll sowie 5 Monitore á 27 Zoll abgefragt. Die Ausschreibungsfrist endete am 06.03.2020 um 10:00 Uhr. Es wurden 18 Angebote elektronisch übermittelt und ausgewertet. Bewertet wurden die angebotene Hardware, die Bereitstellungszeit sowie die Gesamtkosten. Abschließend konnte Bieter 10 mit dem wirtschaftlichsten Angebot überzeugen. Die Bindefrist endete bereits am 06.05.2020. Eine Verlängerung der Frist bis zum 06.06.2020 wurde mit den Bietern abgestimmt.
Um die beschaffte PC-Technik in einem betriebsbereiten Zustand zu versetzen, sind Microsoft Office Lizenzen zur Nutzung von Word, Excel und PowerPoint zu erwerben. Die Verwaltung ist bei der Beschaffung dieser Software an einen Rahmenvertrag des Landes Brandenburg gebunden. Die Kosten für die Lizenzen belaufen sich auf 6.343,65 EUR.
Übersicht der Angebote:
Zur Realisierung der Maßnahme und zur Deckung Auszahlungen sind Haushaltsreste aus dem Vorjahr vorgesehen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |