Vorlage - AA-024/2020

 
 
Betreff: IT Technik Feuerwehr - Vergabe-Nr. "ABCO-FW-2020-01"
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:37.55
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
07.05.2020 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die Vergabe des Auftrages IT-Technik Feuerwehr mit der Vergabe-Nr. "ABCO-FW-2020-01" in Höhe von 11.901,19 EUR an das Unternehmen „Dubrau GmbH“ mit Sitz in 06800 Raguhn-Jeßnitz, sowie die Beschaffung der Lizenzen für Microsoft Office in Höhe von 6.343,65 EUR.

 

Weiterhin genehmigt der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg die folgende Mittelübertragung aus dem Haushaltsjahr 2019 in das laufende Haushaltsjahr 2020:

 

Kontierung:

1280101-10105-5222010

Haushaltsrest 2019:

21.900,00 EUR

Beantragte Mittelübertragung:

21.900,00 EUR

 

sowie die folgende außerplanmäßige Aufwendung für das Haushaltsjahr 2020:

 

Kontierung:

1260109-10105-0731000

HH-Ansatz 2020:

0,00 EUR

Mehrbedarf:

18.000,00 EUR

Deckungsquelle:

1280101-10105-5222010

Verfügbare Deckung:

21.900,00 EUR

HH-Ansatz 2020 NEU:

19.000,00 EUR.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Für das Jahr 2020 ist die Einführung eines neuen Feuerwehrverwaltungsprogrammes geplant. Im Vorfeld wurden die Hard- und Softwarevoraussetzung geprüft und mit der Amtswehrführung und dem Verantwortlichen für TUIV abgestimmt. Eine passende Software konnte ermittelt werden und befindet sich derzeit im Beschaffungsprozess. Das aktuelle Programm stößt, aufgrund des Alters und der eingeschränkten Vernetzung, an seine Leistungsgrenze. Ein funktionelles, modernes und mit den übergeordneten Stellen vernetzbares Programm stellt die Grundlage für ein effizientes Handeln der Einsatzkräfte sowie der Verwaltung dar. Die Kreisverwaltung, genauer der Fachbereich Brand- und Katastrophenschutz, arbeitet seit einigen Jahren mit dieser Software. Es können künftig Schnittstellen zum Datenaustausch (Lehrgangsnachweise, Beförderungsurkunden usw.) geschaffen werden.

Die Soft- und Hardware bilden die Grundlage dafür, dass Einsatzberichte zeitnah durch die Ortswehrwehrführung direkt in der Software eingegeben und an die Amtsverwaltung übertragen werden können. Diese Berichte wiederum sind die Grundlage zur Berechnung des Kostenersatzes für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Britz-Chorin-Oderberg.

Aus Datenschutzgründen ist die Installation der Software nur auf Endgeräten zulässig, welche dem Amt Britz-Chorin-Oderberg eindeutig zuzuordnen sind.

 

Aktuell wird eine Zusatzalarmierung der Einsatzkräfte der Amtsfeuerwehr eingeführt. Hier können viele nützliche und hilfreiche Zusatzfunktionen (Echtzeit-Rückmeldung, Übersichtskarten, Wasserentnahmestellen) sowohl auf einem Smartphone als auch künftig auf Anzeigedisplays in den Gerätehäusern angezeigt werden. Dafür werden zum Teil auch die zu beschaffenden PCs und Monitore genutzt. 

 

Durch den Verantwortlichen für Medien der Amtsfeuerwehr Britz-Chorin-Oderberg und dem Verantwortlichen für TUIV des Amtes Britz-Chorin-Oderberg wurde 2019 eine Bestandsaufnahme der vorhanden IT-Technik in den einzelnen Gerätehäusern durchgeführt. Zurzeit werden „PC-Bastel-Lösungen“ in den Feuerwehrgerätehäusern genutzt, um die anfallenden EDV-Arbeiten zu bewältigen. Die festgestellten Zustände sind aus datenschutz- als auch aus lizenzrechtlichen Gründen in der heutigen Zeit nicht mehr tolerierbar.

Einige vorhandene Monitore können weiter genutzt werden, da diese den technischen Ansprüchen entsprechen. Die benötigte Anzahl der Komponenten reduziert sich dadurch. Folgende Hardware wird benötigt:

 

 

 

 

 Standort Britz

  4x Standardarbeitsplatz (4x PC, 2x Monitor 24 Zoll, 2x Monitor vorhanden)

-          PC Ortswehrführer

-          PC Stellv. Amtswehrführer

-          PC + Monitor Jugendfeuerwehrwart

-          PC + Monitor Schulungsraum

1x Mini-PC für Zusatzalarmierung (Handy-Alarm-Visualisierung)

 

Standort Golzow

 1x Standardarbeitsplatz (1x PC, 1x Monitor 24 Zoll)

 

Standort Hohenfinow

 1x Standardarbeitsplatz (1x PC, 1x Monitor 24 Zoll)

 

 

Standort Niederfinow

 1x Standardarbeitsplatz (1x PC, 1x Monitor 24 Zoll)

 

Standort Liepe

 2x Standardarbeitsplatz (2x PC, 2x Monitor 24 Zoll)

-          PC + Monitor Ortswehrführer

-          PC + Monitor Amtswehrführer

 

Standort Oderberg

 2x Standardarbeitsplatz (2x PC, 2x Monitor 24 Zoll)

-          PC + Monitor Ortswehrführer

-          PC + Monitor Jugendfeuerwehrwart, Zug-/ Gruppenführer

 

Standort Lunow

 1x Standardarbeitsplatz (1x PC, 1x Monitor 24 Zoll)

 

Standort Stolzenhagen

 1x Standardarbeitsplatz (1x PC, 1x Monitor 27 Zoll)

 

Standort Parstein

 1x Standardarbeitsplatz (1x PC, 1x Monitor 24 Zoll)

 

Standort Lüdersdorf

 1x Standardarbeitsplatz (1x PC, Monitor vorhanden)

 

Standort Brodowin

 1x Standardarbeitsplatz (1x PC, 1x Monitor 27 Zoll)

 

Standort Serwest

 1x Standardarbeitsplatz (1x PC, Monitor vorhanden)

1x Mini-PC für Zusatzalarmierung (Handy-Alarm)

 

Standort Chorin

 1x Standardarbeitsplatz (1x PC, 1x Anzeigedisplay 42 Zoll)

 

Standort Sandkrug

 1x Standardarbeitsplatz (1x PC, 1x Monitor 27 Zoll)

 

Standort Senftenhütte

 1x Standardarbeitsplatz (1x PC, 1x Monitor 27 Zoll)

1x Mini-PC für Zusatzalarmierung (Handy-Alarm-Visualisierung)

 


Weiterhin wurde die Beschaffung von Laptops in Betracht gezogen und wieder verworfen. Folgende Punkte sprechen gegen eine Laptop-Variante:

 

  1. Datensicherheit/ Datenschutz/ Dienstgeheimnisse

Die Nutzung von Laptops führt dazu, dass personenbezogene Daten, vertrauliche Daten (Einsatzinformationen o. Ä.) oder sonstige sensible Daten nicht vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt werden können. Sicherlich kann die Nutzung durch Passwörter eingeschränkt werden. Dennoch stellt die Nutzung von PCs sicher, dass nur Nutzer mit Zugang zum Gerätehaus und zum PC die Daten einsehen können.

 

  1. Netzwerkstruktur u. VPN (verschlüsselte Netzwerkverbindung zum Server)

Nachdem alle Gerätehäuser mit neuen PCs ausgestattet wurden, sollen diese in das Netzwerk der Amtsverwaltung integriert werden. Für die Realisierung ist ein „VPN-Tunnel“ notwendig. Dieser ermöglicht es, eine sichere Kommunikation zwischen den Gerätehäusern und den Servern der Verwaltung herzustellen. Dafür sind spezielle Internetrouter bzw. Software auf den Clients notwendig, die bereits in einigen Gerätehäusern vorhanden sind.

 

  1. Sicherheit/ Nutzbarkeit/ Wirtschaftlichkeit

In der Regel werden die PCs in den Gerätehäusern von unterschiedlichen Personen genutzt. So arbeiten Ortswehrführer, Jugendfeuerwehrwarte, Gerätewarte und/ oder die Amtswehrführer teilweise an den gleichen Endgeräten. Ein zentraler Anlaufpunkt, wie das Gerätehaus, ist für alle Nutzer erreichbar. Die Anzahl der Endgeräte ist geringer und der Organisationsaufwand kann minimiert werden.

 

Der „Transport“ der Laptops vom Gerätehaus zur eigenen Wohnung birgt zusätzlich die Gefahr, dass diese beschädigt oder gestohlen werden. Eine separate Versicherung ist hierbei notwendig und ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.

 

  1. „Homeoffice“

Das „Arbeiten“ von Zuhause ist für die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr nicht notwendig. Die personenbezogenen Daten von Einsatzkräften und sonstige sensible Daten in Form von Akten u. a. müssen im Feuerwehrgerätehaus verbleiben.

 

 

Im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG) ist das Amt Britz-Chorin-Oderberg als Träger des Brandschutzes verantwortlich, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Folglich ist das Amt für die Ausstattung der Gerätehäuser verantwortlich.

 

Dass in der heutigen Zeit, das Arbeiten mit PCs eine Selbstverständlichkeit ist, steht außer Frage.

 

Um eine datensichere und einsatzbereite IT-Umgebung zu gewährleisten, ist die zentrale Beschaffung von PC-Technik und Zubehör erforderlich. Anfang des Jahres wurden die Ausschreibungsunterlagen erarbeitet und auf dem Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg veröffentlicht.

Es wurden Angebote für 23 PCs, 23 Mäuse, 23 Tastaturen, 10 Monitore á 24 Zoll sowie 5 Monitore á 27 Zoll abgefragt.

Die Ausschreibungsfrist endete am 06.03.2020 um 10:00 Uhr. Es wurden 18 Angebote elektronisch übermittelt und ausgewertet.

Bewertet wurden die angebotene Hardware, die Bereitstellungszeit sowie die Gesamtkosten.

Abschließend konnte Bieter 10 mit dem wirtschaftlichsten Angebot überzeugen. Die Bindefrist endete bereits am 06.05.2020. Eine Verlängerung der Frist bis zum 06.06.2020 wurde mit den Bietern abgestimmt.

 

 

Um die beschaffte PC-Technik in einem betriebsbereiten Zustand zu versetzen, sind Microsoft Office Lizenzen zur Nutzung von Word, Excel und PowerPoint zu erwerben. Die Verwaltung ist bei der Beschaffung dieser Software an einen Rahmenvertrag des Landes Brandenburg gebunden. Die Kosten für die Lizenzen belaufen sich auf 6.343,65 EUR.

 

 

Übersicht der Angebote:

 

Angebots- Nr.

Wertung

 Summe

10

1

 11.901,19 €

11

2

 12.033,49 €

16

3

 14.498,96 €

3

4

 14.545,37 €

18

5

 14.579,88 €

6

6

 14.882,85 €

4

7

 14.988,05 €

5

8

 15.024,94 €

12

9

 15.136,80 €

1

10

 15.220,10 €

2

11

 15.505,70 €

14

12

 15.609,23 €

17

13

 15.826,41 €

13

14

 16.498,08 €

9

15

 16.835,06 €

8

16

 16.847,88 €

15

17

 20.704,81 €

7

18

 kein Angebot

 

 

Zur Realisierung der Maßnahme und zur Deckung Auszahlungen sind Haushaltsreste aus dem Vorjahr vorgesehen.

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Auszahlungen

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

PCs u. Monitore:

11.901,19 EUR

 

MS Office:

6.343,65 EUR

 

Gesamt: 

18.244,84 EUR

1260109-10105-0731000 (APL)

Zugang TUIV

 

1260109-10105-0131010

Zugang DV-Software

 

 

 

2020

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

HHR 2019

1280101-10105-5222010

 Verfügbare Deckung: 31.514,00 EUR

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen