Vorlage - CH-031/2020
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Die Gemeindevertretung Chorin stimmt der Maßnahme „Abgrenzung und Verschönerung der Freifläche an der Ecke Choriner Dorfstraße zur Triftstraße“ zu.
Sachverhalt: Die Freifläche (siehe Abb.1) der Choriner Dorfstraße am Übergang zur Triftstraße wird häufig durch größere Kraftfahrzeuge als Wende- bzw. Ausweichmöglichkeit genutzt. Dadurch werden wichtige Hausanschlüsse für Wasser, Gas und Strom immer wieder überfahren und sind so im Falle einer Havarie nicht uneingeschränkt zugänglich. Direkte Anlieger legten in Kooperation mit dem Seniorenbeirat des Amtes Britz-Chorin-Oderberg kleinere Feldsteine als Abgrenzung an die Rasennaht. Weiterhin bepflanzten sie Blumenkübel und positionierten diese zur Verschönerung an diesem Ort, der auch gern von Wanderern als Rastplatz genutzt wird. Der Seniorenbeirat des Amtes Britz-Chorin-Oderberg möchte gebührenfrei eine große Pflanzschale zur Abgrenzung und darüber hinaus als Verschönerung auf der Grünfläche aufstellen. Dies stellt eine gebührenpflichtige Sondernutzung dar. Die Gebühr beliefe sich gemäß Punkt 3 des Gebührentarifes der Sondernutzungssatzung monatlich auf 2,50 €. Da die kostenfreie Sondernutzung ein Forderungsverzicht darstellt und dies einem Erlass gleichkommt, ist bei einer dauerhaften Nutzung in Anbetracht der geringen Sondernutzungsgebühr davon auszugehen, dass dieser Erlass als Geschäft der laufenden Verwaltung zu werten ist und hierüber durch den Amtsdirektor zu entscheiden ist. In Anbetracht dessen, dass aus der Einwohnerschaft Beschwerden hinsichtlich der vorangegangenen Verschönerungsmaßnahmen vorgetragen wurden, wird den Gemeindevertretern die Möglichkeit gegeben, über diese ortsbildprägende Veränderung zu entscheiden.
Abb. 1
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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