Vorlage - LI-012/2020
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Die Gemeindevertretung Liepe beschließt auf der Grundlage des § 82 Absatz 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Liepe für das Haushaltsjahr 2013.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Liepe (amtsangehörige Gemeinde des Amtes Britz-Chorin-Oderberg) hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen (§ 82 Abs. 1 Satz 1 BbgKVerf). Bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres ist über den geprüften Jahresabschluss zu beschließen und über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten (§ 82 Abs. 4 Satz 1 BbgKVerf) eine Entscheidung zu treffen.
Wegen des Rückstaus in der Erstellung der Jahresabschlüsse hat die Gemeindevertretung am 05.12.2017 beschlossen, die Jahresabschlüsse 2012-2016 in einem vereinfachten Verfahren zu erstellen (Verfahren zur Erstellung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2012-2017 – Beschluss LI-042/2017). Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 wurde diese Verfahrensweise gesetzlich legitimiert und den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, die Jahresabschlüsse ab dem 2. Jahr nach der Einführung der Doppik, also für die Jahre 2012 bis 2016 in verkürzter Form zu erstellen.
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 wurde demzufolge nicht mehr verkürzt, sondern in vollständigem Umfang aufgestellt.
Grundlage der Prüfung der Jahresabschlüsse sind die Anwendungshinweise des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) zur Änderung der Brandenburgischen Kommunalverfassung (Artikel 3) und zum Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse (Artikel 18) vom 21.03.2019.
Der Jahresabschluss der Gemeinde Liepe zum 31.12.2013 wurde am 04.06.2018 aufgestellt und durch das Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Barnim geprüft.
Die Gemeindevertretung nahm den Jahresabschluss entsprechend der vorgesehenen Verfahrensweise in ihrer Sitzung am 07.08.2018 zur Kenntnis.
Das RGPA schlägt im Prüfbericht vom 01.08.2018 entsprechend § 104 Abs. 4 BbgKVerf der Gemeindevertretung vor, durch gesonderte Beschlüsse den geprüften Jahresabschluss 2013 zu beschließen und den Amtsdirektor eingeschränkt zu entlasten.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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