Vorlage - LI-018/2020
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Die Gemeindevertretung Liepe beschließt auf der Grundlage des § 82 Absatz 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den nur inzident geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Liepe für das Haushaltsjahr 2016.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Liepe (amtsangehörige Gemeinde des Amtes Britz-Chorin-Oderberg) hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen (§ 82 Abs. 1 Satz 1 BbgKVerf). Bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres ist über den geprüften Jahresabschluss zu beschließen und über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten (§ 82 Abs. 4 Satz 1 BbgKVerf) eine Entscheidung zu treffen.
Wegen des Rückstaus in der Erstellung der Jahresabschlüsse hat die Gemeindevertretung am 05.12.2017 beschlossen, die Jahresabschlüsse 2012-2016 in einem vereinfachten Verfahren zu erstellen (Verfahren zur Erstellung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2012-2017 – Beschluss LI-042/2017). Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 wurde diese Verfahrensweise gesetzlich legitimiert und den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, die Jahresabschlüsse ab dem 2. Jahr nach der Einführung der Doppik, also für die Jahre 2012 bis 2016 in verkürzter Form zu erstellen.
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 wurde demzufolge nicht mehr verkürzt, sondern in vollständigem Umfang aufgestellt.
Grundlage der Prüfung der Jahresabschlüsse sind die Anwendungshinweise des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) zur Änderung der Brandenburgischen Kommunalverfassung (Artikel 3) und zum Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse (Artikel 18) vom 21.03.2019.
Der Jahresabschluss der Gemeinde Liepe zum 31.12.2016 wurde am 25.10.2018 aufgestellt und auf der Grundlage des § 2 des „Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse“ zusammen mit dem vollständig aufgestellten Jahresabschluss 2017 durch das Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Barnim inzident geprüft.
Die Gemeindevertretung nahm den Jahresabschluss entsprechend der vorgesehenen Verfahrensweise in ihrer Sitzung am 05.02.2019 zur Kenntnis.
Das RGPA schlägt im Prüfbericht vom 17.02.2020 entsprechend § 104 Abs. 4 BbgKVerf der Gemeindevertretung vor, durch gesonderte Beschlüsse den nur inzident geprüften Jahresabschluss 2016 zu beschließen und den Amtsdirektor eingeschränkt zu entlasten.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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