Vorlage - AA-025/2020
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Sachverhalt: Für die Beantwortung der Anfragen des Herrn Butzkies schlägt die Verwaltung vor, dass ein Schreiben gefertigt wird, in dem inhaltlich auf die Fragen eingegangen wird. Folgende Antworten auf die dargestellten Fragen wären denkbar:
Frage: Wie bewertet der Amtsausschuss die Lärmbelästigung in Niederfinow durch den Motorradverkehr und welche Entwicklung sieht das Amt hierbei?
Antwort: Der Barnim und hier vor allem der Werbellinsee und das Schiffshebewerk Niederfinow sind unter Motorradfahrern beliebte Ausflugsziele. Doch so schön die kurvenreichen Straßen dorthin auch sind, so belastend ist die motorradbedingte Lärmkulisse für die Anwohner. Im Landkreis Barnim wachsen von Jahr zu Jahr Zulassungszahlen von Motorrädern. Hinzu kommt ein starker Ausflugsverkehr von Berlinern, die mit Motorrädern herreisen. Vor allem an Wochenenden und Feiertagen im Frühling und im Sommer ist in Niederfinow ein starker Lärm zu verzeichnen. Die Entwicklung in Niederfinow kann jedoch noch nicht quantifiziert werden, da Vergleichsbetrachtungen der Vorjahre fehlen.
Einher mit der Verschärfung der Abgasbestimmungen geht auch ein Erfordernis zur Lärmminderung. Gleichwohl ist der Betrieb von älteren und lauteren Motorräder weiter zulässig. Rechtlich werden weiterhin Schritte unternommen, um den Motorradlärm weiter einzudämmen. Bisher galt die EU-Verordnung Nr. 168/2013 mit der CELEX-Nummer 32013R0168, die am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist und im § 49 der StVZO ihren Niederschlag fand. Demnach müssen neue Motorräder für die Erlangung der EU-Typgenehmigung folgende Anforderungen erfüllen: - Zusätzliche Geräuschforderungen im Bereich von 20 bis 80 km/h (ASEP) - Grenzwerterfüllung in allen eventuellen Betriebsarten und allen Klappenstellungen - Verbot von Testzykluserkennungen durch die Motorsteuerung - Manipulationserschwerende Maßnahmen inklusive des Verbotes entfernbarer Schalldämpfereinsätze (sog. „dB-Eater“ bzw. „dB-Killer“) - Kennzeichnen von Geräuschwerten am Motorrad zur Überprüfung von Geräuschemissionen im Verkehr - Das ist aber noch nicht alles. Die UNECE-R 41.04 - die Grundlage für bereits erwähnte EU-VO 168/2013 – beinhaltet zudem das Inkrafttreten der der Abgasnorm Euro 4, was eine zusätzliche Einschränkung des maximalen Geräuschpegels von bisher 80 dB auf 78 und seit 2017 auf 77 dB beinhaltet. Seit 2020 gilt für neu zugelassene Motoräder die Euro 5 und weitere Maßnahmen zur technisch bedingten Lärmsenkung bei Motorrädern sind für 2024 zu erwarten. Mit dem aktuellen Prüfverfahren werden Gesetzeslücken, die es den Herstellern erlaubten, die Lärmregelungen nicht unbedingt zu umgehen, aber eben nur für den vorgesehenen Testbereich einzuhalten. Die Verordnung gilt jedoch nur für neue Typenzulassungen. Für bestehende Motorradtypen bleiben die früheren Regelungen gültig.
Zu mindestens in der technischen Entwicklung ist deutlich geworden, dass richtige Schritte vom Gesetzgeber unternommen wurden, um im Rahmen der Typengenehmigung für neue Motorräder den Aspekt der Lärmvermeidung angemessen zu berücksichtigen.
Frage: Wie viele Kontrollen des ruhenden Verkehrs auf Einhaltung des Park- und Halteverbotes am Schiffshebewerk wurden die letzten Jahre vorgenommen?
Antwort: Die Anzahl der vorgenommenen Kontrollen wird nicht vom Amt erfasst. Der Außendienst ist in regelmäßigen Abständen im gesamten Amtsgebiet unterwegs, um die Einhaltung der Bestimmungen des ruhenden Verkehrs zu kontrollieren. Weiterhin wurde eine Angestellte der Gemeinde Niederfinow, die auf dem Parkplatz arbeitet, mit einer Kamera ausgestattet, damit Verstöße für die spätere Ahndung durch das Ordnungsamt zusätzlich dokumentiert werden können. Im Vorjahr 2019 wurde 537 Ordnungswidrigkeiten am Parkplatz SHW Niederfinow aufgenommen, davon 181 durch die Angestellte der Gemeinde Niederfinow. Diese Ordnungswidrigkeiten mündeten in 524 Verwarnungen und in 49 Bußgeldbescheiden. Das gesamte Anordnungssoll 2019 aus vorgenannten Ordnungswidrigkeiten in Niederfinow betrug 12.000 €.
Frage: Was wird von Seiten des Amtes unternommen, um die Lärmbelästigung zu minimieren?
Antwort: Diese Thematik war auch mehrfach Gegenstand verschiedener Sicherheitskonferenzen mit der Polizei, Kommunen und dem Landkreis. Darüber hinaus lud der Landkreis aufgrund der großen Probleme mit der motorradbedingten Lärmimmission, vor allem in Niederfinow, zum 5.11.2019 zur Konferenz „Motorradverkehr im Barnim – Unfälle und Lärm“ ein. Im Rahmen dieser Konferenz legten Vertreter von der DEKRA dar, warum Motorräder legal laut sein dürfen und informierten über diverse technische Manipulationen. Weiterhin wurde über das Verkehrsunfallgeschehen berichtet. Das Amt Britz-Chorin-Oderberg erläuterte im Rahmen einer Präsentation die kommunale Sichtweise und schilderte erste Erfahrungen mit dem kombinierten Geschwindigkeits-Lärm-Display. Festgestellt werden konnte letztlich bei dieser Konferenz, dass - Manipulationen am Auspuff nur nach einem Beweissicherungsverfahren und Tests bei einer Prüforganisation nachgewiesen werden können. Das Verfahren ist langwierig, teuer und nicht praktikabel. - Lärmerzeugung hängt auch unmittelbar mit der Fahrweise zusammen. So kann hochtouriges Fahren in niedrigen Gängen trotz Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung mit einem infernalischen Lärm einhergehen. In diesem Falle ist eine rechtliche Verfolgung nahezu aussichtslos, da die Polizei über keine beweissicheren Lärmmessgeräte verfügt. - Die Daten des kommunalen kombinierten Geschwindigkeits- und Lärmmessgerätes belegen in Niederfinow eine deutliche Übersteigung des zulässigen Grenzwertes von 77 dB. Allerdings ist dieser Wert nicht aussagekräftig, da er erst ab 2017 gilt und ältere Fahrzeuge zulässigerweise lauter sein dürfen. - Streckensperrungen für Motorräder zwar zulässig, aber lediglich als Ultima Ratio zum Tragen kommen sollten.
Im Rahmen einer zweiten „Motorradkonferenz“ am 18.02.2020 wurde erneut rechtzeitig vor Beginn der Saison über geeignete Maßnahmen zur Lärmreduzierung beraten. Folgende Ergebnisse konnten festgestellt werden.: - Verstärkte Kontrollen der Polizei und Ausweitung der medialen Berichterstattung mit dem Ziel, auch das subjektive Sicherheitsempfinden zu stärken. - Wiedereinrichtung des „Runden Tisches für Verkehrssicherheit“ als behördeninternes Beratungsgremium von Polizei, Landkreis und Kommunen. - Versehen der gefährlichen Straßenbereiche mit Rüttelstreifen - Landkreis beschafft Blitzgeräte, die von vorne und von hinten Blitzen. Damit sind Fahrer identifizierbar ggf. kann mit Fahrtenbuchauflage agiert werden.
Weiterhin ist anzumerken, dass die Anzeige des Niederfinower Lärmmessgerätes auf einen zu hohen Wert eingestellt war. Die Anzeige wird korrigiert und es ist davon auszugehen, dass künftig öfter die „Warnhinweise“ an zu laute Motorradfahrer ausgegeben werden. Nach Kenntnis der Verwaltung ist Niederfinow der erste Ort in Brandenburg, der ein derartiges Gerät beschafft hat. Des Weiteren sei darauf verwiesen, dass vom Innenministerium Fördermittel für großflächige straßenbegleitende Plakate und Schilder zur Lärmprävention in Aussicht gestellt wurden. Nicht zuletzt fanden gemeinsame Beratungen von Liepe, Hohenfinow, Falkenberg und Niederfinow zur Lärmproblematik statt. Im Auftrag der Bürgermeister der vorgenannten Orte wandte sich die Niederfinower Bürgermeisterin Frau Fürst an die Polizeiinspektion Barnim und forderte u. a. stärkere Kontrollen sowie Präsenz der Polizei. Darüber hinaus wurde der Amtsdirektor beauftragt, sich an politische Mandatsträger z. B. in der Landesregierung zu wenden, um zu erreichen, dass die Polizei in die Lage versetzt wird, Lärmverstöße im fließenden Verkehr einfach festzustellen und zu ahnden. Nicht zuletzt können Geschwindigkeitsbegrenzungen innerorts ein probates Mittel sein, dem Lärm zu begegnen. Schließlich geht Geschwindigkeit oftmals mit der entsprechenden Geräuschkulisse einher. Innerorts sind die Straßen in Niederfinow schon zu einem großen Teil zulässigerweise mit der Höchstgeschwindigkeit 30 km/h zu befahren.
Frage: Was wird von Seiten des Amtes unternommen, um die Parksituation rund um das Schiffshebewerk Niederfinow zu ändern?
Antwort: Ein Ärgernis sind die Parkverstöße von Verkehrsteilnehmern, die sich scheuen, die geringen Parkgebühren zu bezahlen. Diese parken nicht vorschriftsgemäß in der Umgebung des Parkplatzes. Diese Verstöße sind als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden und werden regelmäßig vom Außendienstmitarbeiter und einer Angestellten der Gemeinde Niederfinow aufgenommen und zur Anzeige gebracht. Die Gemeinde Niederfinow hat aufgrund eines Pachtvertrages die Zuständigkeit für die Bewirtschaftung des Parkplatzes übertragen bekommen. Niederfinow wird die Zaunanlage erneuern und für Motorradfahrer undurchlässiger gestalten, so dass es nicht mehr gelingen sollte, den Parkplatz mit dem Motorrad ohne Bezahlung zu verlassen. Weiterhin wird die Straße „Lieper Schleuse“ eine eingeschränkte Halteverbotszone – die entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung liegt vor. Es ist davon auszugehen, dass die Parkplatzsituation sich ab dieser Saison zum Besseren wendet.
Es ist im Protokoll festzuhalten, ob durch die Verwaltung ein entsprechendes Antwortschreiben an Herrn Butzkies übermittelt werden soll.
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