Problemdarstellung/Sachverhalt:
Nach § 65 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist nach § 66 BbgKVerf Teil der Haushaltssatzung.
Die durch die Gemeindevertretung Britz am 28.02.2014 beschlossene Haushaltssatzung und die 1. Nachtragssatzung vom 19.05.2014 wurden mit Beschluss BR-062/2014 bzw. BR-063/2014 aufgehoben. Der Entwurf des Haushaltsplanes 2014 wurde daraufhin überarbeitet und aktualisiert. Der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge übersteigt den Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.