Vorlage - OD-032/2020
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen und Freizeit an der ehemaligen Augusta-Mühle" gem. § 12 BauGB für den in der Anlage beigefügten Geltungsbereich Gemarkung Oderberg, Flur 8, Flurstücke 777 und 780. Alle mit der Planung, Erschließung und Baumaßnahmen des Areals entstehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger zu tragen. Dazu ist gem. § 12 Abs. 1 der Abschluss eines Durchführungsvertrages zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt abzuschließen.
Sachverhalt:
Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen und Freizeit an der ehemaligen Augusta-Mühle"
Vorhabenträger: Patrick & Denis Peter Wieprecht Lanker Dorfstraße 8 16348 Wandlitz
Veranlassung und Erforderlichkeit: Für das im 19. Jahrhundert von der Augusta-Mühle, nach 1945 als Gartenland und in den letzten Jahren informell für Freizeit und Erholung genutzte Gelände existiert weder ein Be- bauungsplan noch ein Flächennutzungsplan. Vorhaben auf der Fläche sind gegenwärtig nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.
Der Eigentümer möchte sein Grundstück entwickeln und für Erholung und Freizeit sowie Naturtourismus nutzen. Dafür ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Da der Eigentümer gleichzeitig Vorhabenträger ist und eine zügige Umsetzung des Vorhabens beabsichtigt, soll die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gem. § 12 BauGB erfolgen.
Lage, Größe und Abgrenzung des Geltungsbereiches: Das Plangebiet befindet sich in der Stadt Oderberg, an der Freienwalder Straße 8 (Bundes- straße B158), 700 m vor dem Ortsausgang in Richtung Bad Freienwalde und umfasst die Flurstücke 777 und 780 der Flur 8. Das Plangebiet ist ca. 1,4 ha groß und befindet sich in der Schutzzone III (Zone der wirtschaftlich genutzten harmonischen Kulturlandschaft) des Land- schaftsschutzgebiet Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin.
Das Plangebiet grenzt im Westen an die Wriezener Alte Oder und im Osten an die Freien- walder Straße. Nördlich des Plangebietes stehen wasserseits Einfamilienhäuser und an der Straße die ortsbildprägende Sägewerksvilla der ehemaligen Augusta-Mühle; südlich schließen weitere Einfamilienhäuser an. Das Gebiet ist in ein vorhandenes Siedlungsgebiet ein- geschlossen.
Der Grenzverlauf des räumlichen Geltungsbereiches ist in der Planzeichnung eindeutig dar- gestellt. Die Planzeichnung ist maßgeblich.
Ziele und Zwecke der Planung: Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von Baurecht für Wohnhäuser an der Freienwalder Straße und für Ferienhäuser in einem Baufeld mit einem Mindestabstand von 50 m zur Wriezener Alten Oder. Außerdem soll durch das Baurecht die Bereitstellung von Stellplätzen für Wohnmobile oder Campingwagen geregelt und am südlichen Rand des Gebiets eine Fläche für Freizeitaktivitäten (Gärtnern und Spielen) gesichert werden. Entlang der Alten Oder ist im Bereich einer 40 m breiten Freifläche der Zugang zum Wasser zu sichern.
Alle mit der Planung, Erschließung und Baumaßnahmen des Areals entstehenden Kosten der sind durch den Vorhabenträger zu tragen. Dazu ist gem. § 12 Abs. 1 der Abschluss eines Durchführungsvertrages zwischen der Gemeinde Chorin und dem Vorhabenträger notwendig und vorgesehen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 erfolgt parallel mit der Beteiligung zur Än-derung des FNP in Form einer Offenlage. Die Termine werden im Amtsblatt für das Amt Britz-Chorin-Oderberg bekanntgegeben. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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