Vorlage - CH-034/2020
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Pension und Gaststättenbetrieb Seeterrassen Am Serwester See" gem. § 12 BauGB für den in der Anlage beigefügten Geltungsbereich Gemarkung Serwest, Flur 2, Flurstücke 2, 3 und 137. Alle mit der Planung, Erschließung und Baumaßnahmen des Areals entstehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger zu tragen. Dazu ist gem. § 12 Abs. 1 der Abschluss eines Durchführungsvertrages zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt abzuschließen.
Sachverhalt:
Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Pension und Gaststättenbetrieb Seeterrassen Am Serwester See"
Vorhabenträger: Dietmar Baumunk Serwester Dorfstraße 39 16230 Chorin, OT Serwest
Lage/ Plangebiet: Gemarkung Serwest, Flur 2 und 4 auf dem Flurstücken 2, 3, 137
Antrag auf Aufstellung: An die Gemeinde Chorin vertreten durch das Amt Britz- Chorin-Oderberg vertreten durch den Amtsdirektor Eisenwerkstraße 11 16230 Britz
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stellen wir den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf Grundlage eines Vorhaben- und Erschließungsplanes nach §12 Baugesetzbuch .
Anlass: Auf dem betreffenden Grundstück am Serwester See befindet sich eine Pension mit Gaststätte. Es befindet sich im unbeplanten Außenbereich und ist im Biosphärenreservat Schorfheide Chorin gelegen. Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, für eine zukunftsträchtige Entwicklung als Voraussetzung für ein dauerhaftes Bestehen des Pensions- und Gaststättenbetriebes. Dazu zählen unter anderem: - Möglichkeiten, die Außenanlagen zu gestalten (Terrasse, Freifläche für den Gaststättenbetrieb, Biergarten, Stellplätze für Besucher und Angestellte, Grünflächen) - Möglichkeiten einer angepassten, leichten Erweiterung der Pensionszimmer und der Wirtschaftsflächen, auch zur Sicherstellung der Anpassung an sich ändernde Qualitätsansprüche für die Pensionszimmer wie auch für die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter - Einbeziehung und Nutzung der Natur als wesentlichen Standortfaktor zur Aufwertung des Betriebes Auf diese Weise soll ein regionaler Betrieb mit derzeit ca. 5 Mitarbeitern an dieser Stelle gesichert und erhalten werden. Weiterhin bietet der Betrieb die Voraussetzungen, die Attraktivität der Region aufzuwerten und Gäste anzuziehen, von denen auch weitere Betriebe und Einrichtungen der Umgebung profitieren. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan bietet die Möglichkeit eventuell sinnvolle Eingriffe in die Natur durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren. Das Erhalten eines intakten Biotops liegt dabei natürlich im Interesse des Antragstellers, da die Einbindung in die Natur und die Nähe des Sees und der Uferlandschaft in Verbindung mit einem Restaurant, das Fisch anbietet, einen wesentlichen Standortfaktor darstellt. Als Anlage ist ein Plan des Bearbeitungsgebietes angefügt.
Im Auftrag Stephan Broniecki Kreuzberg + Broniecki ² Architekten Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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