Vorlage - HO-027/2020
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Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt die Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2020.
Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit und zur rechtzeitigen Leistung der Auszahlungen wird nach § 76 Abs. 2 BbgKVerf der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 160.000 EUR festgesetzt.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Hohenfinow hat für das Jahr 2020 wegen des fehlenden Haushaltsausgleichs keine Haushaltssatzung erlassen und befindet sich nach § 69 der Brandenburgischen Kommunalverfassung in vorläufiger Haushaltsführung. Die Festsetzung der Hebesätze für Grundsteuern und Gewerbesteuer erfolgt daher mit gesondertem Beschluss über die Hebesatzsatzung.
Die vorgeschlagenen Hebesätze ändern sich auf Grundlage des notwendigen Haushaltssicherungskonzeptes und der damit verbundenen Anforderungen erstmals seit 2006 und liegen jeweils 30 v.H. über dem Nivellierungshebesatz für 2018.
Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit kann die Gemeinde Kassenkredite bis zu dem durch Beschluss festgesetzten Höchstbetrag (§ 76 Abs. 2 BbgKVerf) aufnehmen. Der Höchstbetrag wird mit diesem Beschluss festgesetzt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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