Vorlage - BR-013/2020
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz genehmigt die vorstehende durch den Amtsdirektor im Benehmen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung getroffene Eilentscheidung folgenden Inhalts:
„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt, die Planungsleistungen für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage Ragöser Straße (im Bereich zwischen Hans-Ammon-Straße und Choriner Straße) auszuschreiben und stufenweise zu vergeben.
Die Verwaltung wird ermächtigt, das Ausschreibungsverfahren durchzuführen und dem im Ergebnis der Ausschreibung wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen. Die Gemeindevertretung ist in der auf die Auftragserteilung folgenden Sitzung über das Ergebnis zu informieren.“
Sachverhalt:
Bei der Ragöser Straße handelt es sich um eine öffentlich gewidmete Gemeindestraße, die der Erschließung der angrenzenden Grundstücke (überwiegend Wohngrundstücke) dient.
Der Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde plant, noch in diesem Jahr die leitungsgebundene Abwassererschließung der Anliegergrundstücke in der Ragöser Straße im Bereich zwischen der Hans-Ammon-Straße und der Choriner Straße herzustellen.
Da die Ragöser Straße zwischen Hans-Ammon-Straße und Choriner Straße noch gänzlich unbefestigt ist, also als sog. „Sandpiste“ keine befestigte Fahrbahn bzw. Gehwege und auch keine Straßenentwässerung besitzt, soll nach erfolgter Abwassererschließung der grundhafte Ausbau bzw. die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage durch die Gemeinde erfolgen.
Zur Realisierung der Maßnahme ist zunächst die Ausschreibung der Planungsleistungen erforderlich. Dies soll durch Beiziehung von mindestens drei Planungsangeboten erfolgen, wobei der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen ist. Auf eine gesonderte Beschlussfassung zur Vergabe der Planungsleistungen soll daher verzichtet werden. Die Gemeindevertretung wird über das Ergebnis der Auftragsvergabe unterrichtet.
Für die Erstellung von Planungsunterlagen für diese Straßenbaumaßnahme sind in den diesjährigen Haushalt der Gemeinde Britz Mittel eingestellt worden.
Die Ausschreibung und Durchführung der Bauleistungen ist dann für das kommende Haushaltsjahr geplant. Voraussetzung ist der Abschluss der SW-Erschließung durch den ZWA Eberswalde.
Die Entscheidung über die Durchführung eines Verfahrens zur Vergabe von Planungsleistungen für die Straßenbaumaßnahme Ragöser Straße ist vor der nächsten ordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Britz zu treffen. Die Entscheidung ist unabweisbar und unaufschiebbar. Zur Abwehr eines erheblichen Nachteils für die Gemeinde ist es geboten, eine Eilentscheidung gemäß § 58 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf.) zu treffen.
Auf Grund der momentanen Gefahrenlage durch das Coronavirus und des mit der Einberufung einer Sitzung verbundenen Risikos einer Infizierung mit dem Covid19 in Verbindung mit der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg vom 22. März 2020 ist ein informelles Umlaufverfahren in Vorbereitung der Eilentscheidung zwischen dem Amtsdirektor und dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung Britz vorgesehen.
Der Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg trifft im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung Britz die Entscheidung nach § 58 BbgKVerf. In der nächsten ordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Britz erfolgt die Beschlussfassung zu dieser Eilentscheidung.
Eilentscheidung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt, die Planungsleistungen für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage Ragöser Straße (im Bereich zwischen Hans-Ammon-Straße und Choriner Straße) auszuschreiben und stufenweise zu vergeben.
Die Verwaltung wird ermächtigt, das Ausschreibungsverfahren durchzuführen und dem im Ergebnis der Ausschreibung wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen. Die Gemeindevertretung ist in der auf die Auftragserteilung folgenden Sitzung über das Ergebnis zu informieren.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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