Vorlage - CH-036/2020
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Die Gemeindevertretung Chorin beschließt das Haushaltssicherungskonzept für den Zeitraum 2020 bis 2023.
Sachverhalt: Gemäß § 63 IV BbgKVerf und § 26 IV KomHKV ist der Haushalt der Gemeinde ausgeglichen zu planen und zu bewirtschaften. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen erreicht oder übersteigt (struktureller Haushaltsausgleich) und eventuelle Fehlbeträge aus Vorjahren kompensiert werden können (materieller Haushaltsausgleich). Kann eine Gemeinde trotz aller Anstrengungen ihrer Pflicht zum Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses trotz der Verwendung von Rücklagen aus Überschüssen nicht nachkommen, ist ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen. Nach § 63 V BbgKVerf sind im HSK Maßnahmen darzustellen, durch die der im Ergebnishaushalt ausgewiesene Fehlbedarf abgebaut und das Entstehen eines neuen Fehlbedarfs im Ergebnishaushalt künftiger Jahre vermieden wird. Das HSK dient dem Ziel, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen. Es wird von der Gemeindevertretung gesondert beschlossen und bedarf der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde. Das vorliegende HSK beinhaltet die derzeit möglichen Konsolidierungsmaßnahmen. Der materielle Ausgleich des Ergebnishaushaltes ist nach Umsetzung der angezeigten Konsolidierungsmaßnahmen bis zum Jahr 2023 möglich.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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