Vorlage - CH-037/2020
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Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2020. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 BbgKVerf der Rahmen für Kassenkredite auf 570.000 € festgesetzt. Der materielle Haushaltsausgleich nach § 63 Abs. IV BbgKVerf wird im Jahr 2023 erreicht.
Sachverhalt:
Nach § 65 der BbgKVerf hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung (§ 66 BbgKVerf).
Gemäß § 63 IV BbgKVerf und § 26 IV KomHKV ist der Haushalt der Gemeinde ausgeglichen zu planen und zu bewirtschaften. Kann eine Gemeinde trotz aller Anstrengungen ihrer Pflicht zum Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses nicht nachkommen, ist ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen. Dieses HSK ist Bestandteil des Haushaltsplanes und wurde für die Gemeinde Chorin in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht aufgestellt und separat beschlossen. Auf Basis der zu ergreifenden Maßnahmen gemäß HSK wird aufgezeigt, dass der materielle Haushaltsausgleich des ordentlichen Ergebnisses nach § 63 IV BbgKVerf im Jahr 2023 möglich ist. Das Haushaltssicherungskonzept bedarf der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde. Die Haushaltssatzung darf erst nach dieser Genehmigung bekanntgemacht und damit in Kraft gesetzt werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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