Vorlage - CH-038/2020
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Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, den geprüften Jahresabschluss 2018 in der vorliegenden Fassung festzustellen und den Jahresfehlbetrag von TEUR 9 auf das Jahr 2019 als Verlustvortrag vorzutragen.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2018 wurde vom Wirtschaftsprüfer der Firma Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft geprüft und liegt in der aktuellen Fassung vor. Laut Eigenbetriebsverordnung – EigV, Abschnitt 3, § 33 muss die Gemeindevertretung den geprüften Jahresbericht des Wirtschaftsjahres 2018 beschließen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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