Vorlage - CH-052/2014
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Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Jahresrechnung 2010 und erteilt dem Amtsdirektor als Leiter der Verwaltung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg entsprechend § 93 (3) GO Bbg Entlastung für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2010.
Problemdarstellung/Sachverhalt: Die Jahresrechnung 2010 wurde durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Barnim geprüft. Den Mitgliedern der Gemeindevertretung wird im Ergebnis der Rechnungsprüfung empfohlen, über die Jahresrechnung 2010 zu beschließen und dem Amtsdirektor als Leiter der Verwaltung entsprechend § 93 (3) GO Bbg. Entlastung zu erteilen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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