Vorlage - NI-037/2020

 
 
Betreff: Niederschlagswasserableitung Dorfstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
14.05.2020 
Gemeindevertretung Niederfinow an Verwaltung zurück verwiesen   
Anlagen:
Lageplan
Längstschnitt Mulde,Querschnitt Durchlass
2020-03-27_Stellungnahme Erfordernis Regenwasserableitung (003)

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt:

  • Die Umsetzung der Planung „Entwässerung und Sanierung Durchlass“, Regenabwasserableitung Dorfstraße in Niederfinow Stand 13.03.2020
  • Die zur Umsetzung des Vorhabens benötigten Baukosten in Höhe von
  • 55.000,00 € im Haushalt der Gemeinde Niederfinow bereitzustellen.
  • Die Verwaltung wird hiermit ermächtigt die notwendige Ausschreibung vorzunehmen.

 

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Sachverhalt:

 

 In ihrer Sitzung am 12.07.2018 hat die Gemeindevertretung Niederfinow mit Beschluss NI-056/218 die Reparatur des Durchlasses Dorfstraße Ecke Schulstraße sowie die Vergabe der planerischen Vorbereitung der Maßnahme durch das Planungsbüro Dr. Marx beschlossen.

Auf Grund vom anstehenden Eigentumswechsel wurde der v.g. Beschluss zurückgestellt.

Nach erfolgtem Eigentumswechsel wurde mit dem neuen Eigentümer ein notwendiger Bauerlaubnisvertrag geschlossen.

Mit Beschluss NI-041/2019 hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 28.08.2019 die Reinigung des Durchlasses und die Umsetzung des Beschlusses NI-056/2018 beschlossen.

 

Die erforderliche weitere Planung wurde durchgeführt und der Verwaltung des Amtes Britz-Chorin Oderberg übergeben.

 

Im Ergebnis dieser Planung und der damit verbundenen Anpassung an die aktuellen technischen Vorschriften wurde der Einsatz einer Sedimentationsanlage einschl. Leichtstoffrückhalt zwingend erforderlich.

Gemäß aktueller Kostenschätzung betragen die Baukosten 53.000,00 € (Stand 13.03.2020).

Tatsächliche Kosten können erst nach erfolgter Ausschreibung/ Bauausführung festgestellt werden.

 

Die örtliche Einordnung der Sedimentationsanlage befindet sich in der Örtlichkeit am Tiefpunkt der umliegenden Straßen. Eine Versetzung/ Verschiebung der Anlage vom geplanten Standort bedeutet erhöhten finanziellen Aufwand.

 

Um die generelle Notwendigkeit der Durchführung der geplanten Maßnahme darzustellen, ist dem Beschluss die fachliche Stellungnahme des vertraglich gebundenen Planungsbüros beigefügt.

 

Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung der vorgelegten Planung mit Stand 13.03.2020.

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

55.000,00 €

5410101-70601-5241010

2020

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

41.000,00 € Haushaltsrest 2019 (dafür ge-

                    plante Mittel 2019)

14.000,00 €     5410101-70601-5221000

                        Haushaltsrest 2019

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan (428 KB)    
Anlage 2 2 Längstschnitt Mulde,Querschnitt Durchlass (578 KB)    
Anlage 3 3 2020-03-27_Stellungnahme Erfordernis Regenwasserableitung (003) (449 KB)