Vorlage - BR-014/2020
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt den Medienentwicklungsplan entsprechend der Anlage 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Antragstellung auf Förderung der Maßnahme im Rahmen des Digitalpakts vorzunehmen und den Medienentwicklungsplan mit diesen Mitteln umzusetzen.
Sachverhalt:
Die Bundesrepublik Deutschland und die Bundesländer haben am 16. Mai 2019 eine Verwaltungs-vereinbarung „DigitalPakt Schule 2019-2024“ mit dem Ziel ins Leben gerufen, die Gemeinden und Gemeindeverbände bei Investitionen in die Ausstattung mit IT-Systemen und die Vernetzung von Schulen zu unterstützen. Es entspricht dem gesamtstaatlichen Interesse, zukunftstaugliche digitale Bildungsinfrastrukturen zu schaffen.
Eine entsprechende Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zur Umsetzung des DigitalPakts Schule trat am 31. Juli 2019 in Kraft. Die Richtlinie definiert insbesondere die Schwerpunkte der Förderung von investiven Maßnahmen im Bereich der digitalen Bildungsinfrastruktur, unter anderem und vorrangig:
den Aufbau und die Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen, Serverlösungen die Einrichtung einer WLAN-Infrastruktur Anzeige- und Interaktionsgeräte (zum Beispiel interaktive Tafeln, Displays nebst zugehöriger Steuerungsgeräte) zum Betrieb in der Schule.
Der Schwerpunkt liegt demnach zunächst auf dem standortbezogenen Ausbau einer grundlegen-den Netzwerkinfrastruktur.
Entsprechend der Anlage 1 zu vorgenannter Richtlinie erhält die Schule Britz aus dem DigitalPakt Schule eine maximale Gesamtzuwendung in Höhe von 89.939,00 Euro. Der Fördersatz beträgt grundsätzlich bezogen auf die einzelne Maßnahme bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Eigenanteil der Gemeinde Britz beträgt mindestens zehn Prozent. Gerechnet auf die Gesamtzuwendung, erhält die Gemeinde Britz im Idealfall also eine Fördersumme von 80.945,10 Euro. Diese Mittel wurden bereits im Haushalt der Gemeinde für das Jahr 2020 eingestellt und beschlossen. Eine Übertragung der Mittel in folgende Haushaltsjahre ist möglich. Die Beantragung der Mittel erfolgt bei der Investitions- und Landesbank des Landes Brandenburg (ILB) und sollte ursprünglich spätestens bis zum 30. September 2020 erfolgen. Wegen der Corona-Pandemie wurde dieser Termin nun zunächst auf den 31. Dezember 2020 verlängert. Eine Bearbeitung der Anträge bei der ILB erfolgt momentan wegen Corona nicht. Die Bank informiert, sobald die Bearbeitung fortgesetzt wird.
Wichtigste und zwingende Voraussetzung für den Antrag ist der Medienentwicklungsplan (Anlage 1). Dieser wurde in den vergangenen Monaten von der Schulleitung in Abstimmung mit der Amtsverwaltung ausgearbeitet und hat mittlerweile die Zustimmung aller notwendigen Instanzen erhalten.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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