Vorlage - NI-050/2014
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Problemdarstellung/Sachverhalt:
In der Gemeinde Niederfinow ist die Errichtung eines Mehrgenerationenparks zwischen dem Finowkanal und der Straße nach „Atomill“ geplant. Entsprechende Fördermittelanträge wurden gestellt, das Vorhaben für förderfähig befunden und auf die Prioritätenliste gesetzt.
Als erster Schritt zur Umsetzung des Mehrgenerationenparks und als Voraussetzung zur Durchführung von Dorffesten und anderen Feierlichkeiten an diesem Standort wünscht die Gemeinde die Errichtung einer Stromversorgungssäule. Als Deckung der Kosten i.H.v. ca. 3.500 € kann der für das Dorfgemeinschaftshaus eingestellte HH-Ansatz von 15.000 € verwendet werden. Außerdem stellt die e.dis AG einen Betrag von 400,00 € zur Umsetzung des Projektes zur Verfügung.
Es wurden 4 (von der Gemeinde vorgeschlagene Firmen) zur Abgabe eines Angebotes zur Errichtung und Inbetriebnahme einer Stromsäule aufgefordert.
Folgende Firmen haben ein entsprechendes Angebot abgegeben:
Das Ergebnis der Prüfung der Angebote sieht, gestaffelt nach dem Prüfergebnis, wie folgt aus:
Es wird darauf hingewiesen, dass zusätzlich zu den Kosten für die Errichtung der Stromsäule Kosten für die Herstellung des Hausanschlusses und für die Inbetriebnahme durch die edis AG i.H.v. ca. 1.100 € entstehen.
Die Verwaltung gibt zu bedenken, dass sich der von der Gemeinde gewählte Standort für den geplanten Mehrgenerationenpark tlw. auf der Gemarkung Hohenfinow und nicht im Eigentum der Gemeinde Niederfinow befindet. Der für die Stromsäule vorgesehene Standort steht im Eigentum der Gemeinde Hohenfinow. Eine vertragliche Vereinbarung zur Nutzung des Grundstücks der Gemeinde Hohenfinow liegt noch nicht vor. Es wird daher empfohlen, den Auftrag zur Errichtung der Stromsäule erst nach Vorliegen der Bauerlaubnis durch die Gemeinde Hohenfinow zu vergeben.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass sich der für den geplanten Mehrgenerationenpark vorgesehene Standort im Außenbereich gemäß § 35 BauGB befindet und die Errichtung des selbigen von der Erteilung einer Baugenehmigung durch den Landkreis Barnim abhängig ist. Ob eine Baugenehmigung für dieses Vorhaben an dem gewählten Standort erteilt werden kann, sollte im Zuge einer Bauvoranfrage geklärt werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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