Vorlage - BR-018/2020
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beruft folgende Personen als beratende Mitglieder (sachkundige Einwohner) in den Sozialausschuss der Gemeindevertretung:
Sachverhalt:
Mit Beschluss BR-041/2019 hat die Gemeindevertretung einen Sozialausschuss gebildet. In diesen Ausschuss können nach § 43 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) beratende Mitglieder (sogenannte »sachkundige Einwohner«) berufen werden.
Sachkundige Einwohner haben in dem Ausschuss, in den sie berufen wurden ein aktives Teilnahmerecht, sie können jedoch nicht Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende eines Ausschusses sein und haben keine Stellvertreter.
Die Berufung der sachkundigen Einwohner erfolgt formlos, die namentliche Besetzung kann aber nach § 43 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf durch deklaratorischen Beschluss festgestellt werden. Dieser Beschluss dient lediglich der Klarstellung und Dokumentation.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |