Vorlage - NI-042/2020
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Die Gemeindevertretung Niederfinow bevollmächtigt Herrn Rechtsanwalt Jan Mönikes, Choriner Straße 13, 16248 Niederfinow, in Kanzlei Schalast & Partner Rechtsanwälte Berlin, als sachkundigen Verhandlungspartner im Namen der Gemeinde Niederfinow im Rahmen >Gründung einer Eigengesellschaft, Tourismusförderung Schiffshebewerk< aufzutreten und die Gemeinde in diesem Zusammenhang anwaltlich zu vertreten. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Vollmacht (Anlage zum Beschluss) und die Rahmenvereinbarung für die Rechtsvertretung zu unterzeichnen. Die mit der hier beschlossenen rechtlichen Vertretung entstehenden überplanmäßigen Aufwendungen im Konto 5750101-70803-5431030 werden genehmigt.
Sachverhalt: Die Absichtserklärung zum integrierten Standortkonzept wurde durch die Gemeinde der Generaldirektion Wasserstraßen- und Schifffahrt zur Unterzeichnung vorgelegt. Nach geringfügigen Anpassungen liegt diese der Gemeindevertretung zur Unterzeichnung vor. Um die weiterführenden Verhandlungen mit der Generaldirektion Wasserstraßen- und Schifffahrt vor der Sommerpause aufzunehmen, ist nun die Bevollmächtigung eines sachkundigen Verhandlungspartners im Namen der Gemeinde Niederfinow notwendig. Der Verhandlungspartner steht dem Amt und auch der Gemeinde als Ansprechpartner zur Verfügung. Vorbereitende Aufgaben und Gespräche im Namen der Gemeinde könnten bereits nach Beschlussfassung aufgenommen werden. Aus der Rahmenvereinbarung selbst ergeben sich für die Gemeinde keine Kosten. Diese fallen erst an, wenn ein konkreter Auftrag erteilt wird, wie die Unterstützung bei der Vorbereitung der Gründung einer kommunalen Gesellschaft. Soweit die kommunale Gesellschaft z.B. mit 25.000 € Kapital ausgestattet wird, würden ca. 1.000 € zzgl. MwSt. für die Gründung anfallen. Die weiteren Kosten ergeben sich nach der beigefügten Rahmenvereinbarung für Rechtsberatung. Die Eilbedürftigkeit für die Aufnahme in die Tagesordnung ist wie folgt zu begründen:
Der Verhandlungspartner steht dem Amt und auch der Gemeinde als Ansprechpartner zur Verfügung. Vorbereitende Aufgaben und Gespräche im Namen der Gemeinde könnten bereits nach Beschlussfassung aufgenommen werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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