Vorlage - CH-042/2020
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Die Gemeindevertretung Chorin genehmigt die vorstehende durch den Amtsdirektor im Benehmen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung getroffene Eilentscheidung.
Sachverhalt:
Aufgrund der Kontaktbeschränkungen durch die Corona-Pandemie wurde die Klosteranlage vom 16.03. – 22.04.2020 für den Besucherverkehr gesperrt. Seit dem 22.04.2020 sind nur Individualbesucher erlaubt. Die Einnahmen des Eigenbetriebes sind dadurch stark zurückgegangen. Nothilfen und Soforthilfen wurden beantragt, jedoch noch nicht ausgezahlt. Um den somit entstandenen Liquiditätsengpass zu überbrücken, beantragt die Werkleitung des Eigenbetriebes Kloster Chorin einen Liquiditätszuschuss in Höhe von 50.000 EUR.
Nach § 11 Absatz 7 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Brandenburg ist die Gemeinde ver-pflichtet, Liquiditätsfehlbeträge aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen. Die Leistungsfähigkeit/Zahlungsfähigkeit des Eigenbetriebes ist unbedingt zu sichern.
Eilentscheidung: Die Gemeindevertretung Chorin bewilligt dem Eigenbetrieb Kloster Chorin einen Liquiditätszuschuss in Höhe von 50.000 EUR. Die damit im Zusammenhang stehenden überplanmäßigen Erträge und Aufwendungen sowie Ein- bzw. Auszahlungen werden genehmigt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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