Vorlage - AA-031/2020

 
 
Betreff: Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Leistungen der Feuerwehr des Amtes Britz-Chorin-Oderberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
04.06.2020 
Amtsausschuss zurückgezogen   
03.09.2020 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Satzungstext
Anlage 1 der Satzung
Vergleich
Bericht_2.0_Feuerwehr_BCO_mit_Anhang

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die als Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage beigefügten Satzung über den Kostenersatz und Gebührenerhebung für Leistungen der Feuerwehr des Amtes Britz-Chorin-Oderberg auf der Grundlage der Kostenkalkulation vom 13.08.2020. Zusammenfassung der Kosten für die Leistungen der Feuerwehr ist Bestandteil der Satzung (beigefügt als Anlage 4).

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Aufgrund der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in Verbindung mit dem Brand- und Katastrophenschutzgesetz des Landes Brandenburg (BbgBKG) ist das Amt Britz-Chorin-Oderberg ermächtigt, den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr in einer Satzung zu regeln. Von dieser Ermächtigung macht das Amt Britz-Chorin-Oderberg mit der Beschlussfassung zu der in der Anlage 1 beigefügten Satzung (Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für die Leistungen der Feuerwehr des Amtes Britz-Chorin-Oderberg) Gebrauch.

Vom Grundsatz her ist die Hilfeleistung der Feuerwehr kostenfrei. Dieser Grundsatz wird in der Regel dahingehend aufgehoben, dass für bestimmte, im BbgBKG definierte Tatbestände, Kostenersatz verlangt werden darf.

 

Der Maßstab für den Kostenersatz begründet sich über eine zeitlich personelle Inanspruchnahme der Feuerwehr, die Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge, Geräte und Ausstattungen bzw. über besondere Pauschalbeträge. Abgerechnet wird grundsätzlich nach der Einsatzzeit, die minutengenau abgerechnet wird. Und dies ist zugleich das neue gegenüber der derzeit geltenden Satzung. Damit wird der Auffassung der aktuellen Rechtsprechung im Land Brandenburg gefolgt, welche aufgrund des Gebotes der Leistungsproportionalität eine minutengenaue Abrechnung fordert.

 

Die Ermittlung der Leistung erfolgte auf Grundlage der Kostenkalkulation des Institutes für Public Management (IPM) vom 13.08.2020. Diese ist  als Anlage 4 der Sitzungsvorlage ersichtlich. Die Kosten- und Gebührensätze für die Leistungen sind als Anlage 2 dieser Beschlussvorlage beigefügt.

Die Einsatzzeit wurde in der Satzung genau definiert. Hiernach gilt die Zeit ab der Alarmierung durch die Integrierte Regionalleitstelle Nordost (RLS) oder einer anderen Ordnungsbehörde bis zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft als Einsatz- und Benutzungsdauer.

Der Kostenersatz und die Gebührenerhebung setzen sich künftig wie folgt zusammen:

 

Vorhaltekosten Fahrzeuge/ Minute

+ Vorhaltekosten Einsatzkraft/ Minute

+ Gebühr/ Minute je Fahrzeug

+ Gebühr/ Minute je Einsatzkraft

= Gesamtkosten

 

 

Der Anlage 3 zu dieser Sitzungsvorlage ist ein beispielhafter Vergleich der Kostenerhebung nach alter und neuer Satzung zu entnehmen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Erträge

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

Ca. 10.000 €

1260101-10105-4488010

2020 ff.

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzungstext (66 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 1 der Satzung (98 KB)    
Anlage 4 3 Vergleich (60 KB)    
Anlage 3 4 Bericht_2.0_Feuerwehr_BCO_mit_Anhang (1027 KB)