Vorlage - BR-019/2020
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Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Ausweisung der "Kurzen Straße" als □ Variante 1, Tempo 30-km/h-Zone (Vz. 274.1/ 274.2), □ Variante 2, Verkehrsberuhigter Bereich Vz. 325.1/ 325.2)
und beauftragt die Verwaltung einen entsprechenden Antrag auf Erteilung einer Verkehrsrechtlichen Anordnung bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.
Sachverhalt: In der Sitzung des Bauausschusses Britz vom 10.02.2020 wurde die Frage an die Verwaltung gerichtet, ob die "Kurze Straße" entweder in eine "30-km/h-Zone" oder einen "Verkehrsberuhigten Bereich" gewandelt werden kann.
Durch die zuständige Fachabteilung wurden beide Varianten mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die "Kurze Straße" in Britz ist eine von der Eberswalder Straße (L 23) abführende gemeindliche Straße, welche ausschließlich die Zugänglichkeit für die Anwohner der Straße möglich macht. Die Straße endet in einem Wendehammer und stellt folglich eine Sackgasse (Verkehrszeichen Vz. 357) dar. Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeuge aller Art teilen sich auf der gesamten Länge ca. 180 Meter) die Fahrbahn. Ein separater Gehweg ist nicht vorhanden.
Variante 1 - 30-km/h-Zone Die "30-Zone" darf nur innerhalb geschlossener Ortschaften eingerichtet werden. Besonders geeignet sind Wohngebiete. In 30-Zonen gilt i. d. R. "Rechts-Vor-Links". Besondere Regelungen für das Parken sind nicht vorgesehen.
Variante 2 - Verkehrsberuhigter Bereich (ugs. "Spielstraße") Eine "Spielstraße" dient anderen Zwecken als eine normale Straße. Spielstraßen sind vorrangig in Wohngebieten vorzufinden, in denen sich besonders viele Kinder aufhalten. Hier steht der Schutz der Fußgänger im Vordergrund. Ein verkehrsberuhigter Bereich darf von Fußgängern überall benutzt werden. Bürgersteige sind nicht vorgesehen, sodass sich alle "kreuz und quer" bewegen dürfen. Das schließt auch spielende Kinder ein. Jedes Fahrzeug, das sich durch ein solches Areal bewegt, hat sich an die Schrittgeschwindigkeit (max. 7 km/h) zuhalten. Das gilt folglich sowohl für Kraftfahrzeuge als auch für Radfahrer. Das Parken in der Spielstraße ist nur in gekennzeichneten Flächen gestattet.
Für die Einrichtung einer "Zone" ist durch die Gemeindevertretung ein entsprechender Beschluss zu fassen. Mit diesem Beschluss kann bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim (SVB) ein Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung gestellt werden. Nach erfolgter Prüfung ergeht ein entsprechender Bescheid.
Aus Sicht der Ordnungsbehörde des Amtes Britz-Chorin-Oderberg sind beide Varianten abkömmlich. Die "Kurze Straße" wird im überwiegenden Teil durch Anwohner genutzt, sodass davon auszugehen ist, dass Verkehrsteilnehmer mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut sein sollten. Die Rücksichtnahme auf Fußgänger sollte bereits bei den ansässigen Fahrzeugführern verankert sein.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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