Vorlage - LI-029/2020
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe beauftragt die Amtsverwaltung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg, einen Antrag auf Gewährung von Zuweisungen zum Ausgleich besonderen Bedarfs gem. § 16 Abs. 1 BbgFAG zu stellen.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Liepe zählt zu den notleidenden Gemeinden des Landes Brandenburg. Trotz der in den Vorjahren durchgesetzten Sparmaßnahmen sowie der Umsetzung verschiedener Satzungen (z.B. Zweitwohnungsteuer, Straßenreinigungsgebühr) kann eine wirksame dauerhafte Entlastung des Ergebnishaushaltes, dessen materieller Ausgleich, nicht aus eigener Kraft erreicht werden. Das am 05.05.2020 (LI-022/2020) durch die Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2020 zeigt erneut auf, dass die künftige dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht allein durch weitere Einsparungen und durch die Ausweitung der Ertragspotentiale erreicht werden kann.
Gemäß § 16 Abs. 1 BbgFAG werden Gemeinden zum Ausgleich besonderen Bedarfs Bedarfszuweisungen zur Verfügung gestellt. Die Bearbeitung der in den Vorjahren gestellten Anträge auf Finanzhilfen des Landes wurde bis zur Vorlage belastbarer Jahresrechnungsergebnisse zurückgestellt. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen die geprüften Jahresabschlüsse per 31.12.2017 sowie der aufgestellte Jahresabschluss per 31.12.2018 der Gemeinde Liepe vor. Weiterhin kann ein beschlossenes Haushaltssicherungskonzept vorgewiesen werden. Auf Basis dieser Unterlagen sollte ein Antrag auf Gewährung von Zuweisungen zum Ausgleich besonderen Bedarfs gem. § 16 Abs. 1 BbgFAG beim Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg (MIK) gestellt werden und entsprechend bearbeitet werden können.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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