Vorlage - LI-031/2020

 
 
Betreff: Erlass einer Gebührensatzung für den kommunalen Friedhof Liepe - Gebührensatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Liepe Entscheidung
02.06.2020 
Gemeindevertretung Liepe zurückgestellt   
07.07.2020 
Gemeindevertretung Liepe abgelehnt   
Gemeindevertretung Liepe Entscheidung
Anlagen:
2020_Liepe Friedhofsgebührensatzung
Übersicht neue und alte Gebühren 24.06.2020
Anlage 3 zur BV FHGebührensatzung

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung Liepe beschließt die Gebührensatzung für den Friedhof Liepe gemäß Anlage 1 mit einem Kostendeckungsgrad von

______________ %.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt:

Für die Benutzung ihres kommunalen Friedhofes hatte die Gemeindevertretung Liepe auf ihrer Sitzung am 1. Dezember 2009 eine Friedhofsgebührensatzung beschlossen, die zum 1.1.2010 in Kraft trat. Nunmehr erfolgte eine Überarbeitung dieser Satzung.

Bei der Überarbeitung der Gebührensatzung wurde der Schwerpunkt darauf gelegt, dass die vom Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg geforderten Mindestanforderungen an eine Gebührensatzung auf der Grundlage der bisher von den Verwaltungsgerichten hierzu getroffenen Festlegungen rechtssicher in der Satzung verankert wurden. Nach § 6 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz sind Benutzungsgebühren alle zwei Jahre neu zu kalkulieren. Ziel der Gebührenkalkulation musste entsprechend den Festlegungen der Gemeindeordnung die Kostendeckung sein. Da der Friedhof der Gemeinde Liepe neben seiner Funktion als letzte Ruhestätte für Verstorbene auch eine großflächige Parkanlage mit vielfältiger Flora & Fauna darstellt, ist eine 100 %-ige Kostendeckung nicht als sachgerecht anzusehen. Nach Einschätzung des zuständigen Fachamtes ist ein Kostendeckungsgrad im Bereich von etwa 22% bis 30 % realistisch. Dieser Beschlussvorlage liegt eine Übersicht mit den bisherigen Gebühren, in denen die Bewirtschaftungskosten eingerechnet sind, und einem Vorschlag für die neu festzusetzenden Gebühren, gestaffelt nach Kostendeckungsgrad, bei.

Dem ebenfalls beigefügten Satzungsentwurf liegt eine Kostendeckung der Anlagen und Einrichtungen des Friedhofs der Gemeinde Liepe von 29 % zu Grunde, das Kostenüberschreitungsverbot wurde eingehalten. Die im Satzungsentwurf aufgeführten Gebühren werden in der Ausfertigung der Satzung je nach beschlossenem Kostendeckungsgrad geändert.

 

Die Kosten für die Pflege des Friedhofes durch den Baubetriebshof betrugen im Betrachtungszeitraum von 2017 bis 2019 jährlich durchschnittlich 16.611,41 EUR. Leistungen des BBH sind im Wesentlichen

 

-          Mähen Abharken und Mähgut entsorgen

-          Laub harken und entsorgen,

-          Wege pflegen und instandsetzen,

-          Baum- und Gehölzschnitt; sofern erforderlich Lichtraumprofil auf Wegen und Plätzen freischneiden, einschließlich Entsorgung des Schnittgutes,

-          Entsorgung der Abfälle aus den Kompostboxen und etwaig anfallenden Plastik- oder Restmüll,

-          Einebnung von Gräbern auf Anforderung (Ablauf der Liegezeit), Auffüllen von Unebenheiten und Entsorgung von ggf. anfallenden Resten (Grabsteine).

 

Im vergangenen Jahr waren für die Pflege des Gemeindefriedhofes durch die Mitarbeiter des Baubetriebshofes insgesamt 359 Stunden vorgesehen. Aufgrund der trockenen Witterung im vergangenen Jahr, war der Aufwand für die Mäharbeiten deutlich geringer. Dadurch wurden für die Friedhofspflege nur 117 BBH-Stunden in Anspruch genommen.

 

Die Gebührensätze wurden auf volle Euro bzw. halber Euro abgerundet.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

Die Deckung der Ausgaben für den gemeindlichen Friedhof ist abhängig von der Höhe des beschlossenen Kostendeckungsgrades

 

2020 ff.

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2020_Liepe Friedhofsgebührensatzung (72 KB)    
Anlage 2 2 Übersicht neue und alte Gebühren 24.06.2020 (79 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 zur BV FHGebührensatzung (4405 KB)