Vorlage - CH-045/2020 IV
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Sachverhalt: Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Chorin vom 06.12.2004 soll auf Wunsch der Mitglieder des Finanzausschusses einem Vergleich der Steuersätze innerhalb des Amtsgebietes unterzogen werden.
Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Chorin vom 06.12.2004 beinhaltet gemäß § 3 Steuermaßstab und Steuersatz die Festlegung der Steuer auf a) 25,00 EUR für den 1. Hund b) 36,00 EUR für den 2. Hund c) 42,00 EUR für den 3. Hund.
Weiterhin wird abweichend für sog. Kampfhunde die Steuer auf a) 310,00 EUR für den 1. gefährlichen Hund b) 390,00 EUR für den 2. gefährlichen Hund c) 460,00 EUR für den 3. gefährlichen Hund festgelegt.
Des Weiteren gibt es laut Satzungstext Ermäßigungstatbestände und Steuerbefreiungen, die in dem durchgeführten Vergleich vorerst keine Rolle spielen.
Für bestimmte amtsangehörige Gemeinden muss die Hundesteuersatzung aufgrund bestimmter Rechtsbegriffe überarbeitet werden. Möglich wäre eine amtsweite Vereinheitlichung des Satzungstextes und in diesem Zuge die Anpassung der Steuersätze.
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