Vorlage - OD-038/2020

 
 
Betreff: Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
17.06.2020 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   
Anlagen:
HHPL 2020 Oderberg gesamt
Haushaltssatzung 2020 Oderberg Entwurf

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Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020.

Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 Branden-burgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 800.000 EUR festgesetzt.

 

 

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Sachverhalt:

 

Gemäß § 65 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung. Entsprechend § 63 BbgKVerf hat die Gemeinde ihre Haushaltswirtschaft so zu planen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Gemäß § 63 Abs. 4 BbgKVerf ist das Ergebnis aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen in jedem Jahr unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren in Plan und Rechnung auszugleichen. Es ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen erreicht oder übersteigt.  

 

Der auf das Haushaltsjahr 2020 der Stadt Oderberg bezogene Ausgleich des Ergebnishaushaltes ist ohne Berücksichtigung der Fehlbeträge aus Vorjahren ausgeglichen, der sogenannte strukturelle Haushaltsausgleich wird erreicht. Der materielle Haushaltsausgleich, der Ausgleich unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren, wird erst im Haushaltsjahr 2021 wieder erreicht. Die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) nach § 63 Abs. 5 BbgKVerf ist jedoch entbehrlich, da auch ohne HSK im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum der materielle Ausgleich aufgezeigt werden kann.

 

Gleichwohl ist die Haushaltssituation der Stadt Oderberg angespannt, da die Auszahlungen für die Tilgung von Krediten die Zahlungsüberschüsse aus der laufenden Verwaltungstätigkeit im Haushaltsjahr 2020 übersteigen. Für die Folgejahre ist ein Ausgleich möglich. Um Liquiditätsengpässen vorzubeugen, wird vorgeschlagen, den Kassenkreditrahmen auch im Jahr 2020 auf 800.000 EUR festzusetzen.

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Finanzielle Auswirkungen

ja x         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

2020-2023

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HHPL 2020 Oderberg gesamt (3367 KB)    
Anlage 2 2 Haushaltssatzung 2020 Oderberg Entwurf (315 KB)