Vorlage - NI-046/2020
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt
Sachverhalt:
In ihrer Sitzung am 12.07.2018 hat die Gemeindevertretung Niederfinow mit Beschluss NI-056/218 die Reparatur des Durchlasses Dorfstraße Ecke Schulstraße sowie die Vergabe der planerischen Vorbereitung der Maßnahme durch das Planungsbüro Dr. Marx beschlossen.
Auf Grund eines anstehenden Eigentumswechsels wurde der v.g. Beschluss zurückgestellt.
Nach erfolgtem Eigentumswechsel wurde mit dem neuen Eigentümer ein notwendiger Bauerlaubnisvertrag geschlossen.
Mit Beschluss NI-041/2019 hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 28.08.2019 die Reinigung des Durchlasses und die Umsetzung des Beschlusses NI-056/2018 beschlossen.
Die erforderliche weitere Planung wurde durchgeführt und der Verwaltung des Amtes Britz-Chorin Oderberg übergeben.
Im Ergebnis dieser Planung und der damit verbundenen Anpassung an die aktuellen technischen Vorschriften wurde der Einsatz einer Sedimentationsanlage einschl. Leichtstoffrückhalt vorgeschlagen.
Gemäß aktueller Kostenschätzung betragen die Baukosten dafür 53.000,00 € (Stand 13.03.2020). Tatsächliche Kosten können erst nach erfolgter Ausschreibung/ Bauausführung festgestellt werden.
Die örtliche Einordnung der Sedimentationsanlage sollte sich am Tiefpunkt der umliegenden Straßen befinden. Eine Versetzung/ Verschiebung der Anlage vom geplanten Standort bedeutet erhöhten finanziellen Aufwand.
Um die generelle Notwendigkeit der Durchführung der geplanten Maßnahme darzustellen, wurde der Beschlussvorlage-Nr. 037/2020 die fachliche Stellungnahme des vertraglich gebundenen Planungsbüros beigefügt.
Nachdem die Beschlussvorlage Nr. 037/2020 in der Sitzung der Gemeindevertretung am 14.05.2020 an die Verwaltung zurückverwiesen wurde, wurde der Sachverhalt bei einem Vororttermin am 26.05.2020 und anschließend im Entwicklungsausschuss Niederfinow am 28.05.2020 noch einmal ausführlich diskutiert. Im Ergebnis dieser Beratungen empfiehlt der Entwicklungsausschuss folgende geänderte Beschlussfassung.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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