Vorlage - NI-046/2020

 
 
Betreff: Niederschlagswasserableitung Dorfstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
11.06.2020 
Gemeindevertretung Niederfinow ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Aktennotitz 26.05.2020 vor Ort

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt

 

  1. die Instandsetzung des Durchlasses in der Dorfstraße einschließlich der Stirnwand, der Reinigung des Durchlasses, das Setzen von Borden zur Führung des Wassers im Bereich Dorfstraße 8, der Sicherung der örtlich gegebenen Einlaufstellen durch Pflasterung sowie die Kamerabefahrung der beiden Straßeneinläufe im Bereich des Durchlasses unter fachlicher Begleitung des Planungsbüro Dr. Marx Ingenieure GmbH,

 

  1. die Planung der Erneuerung der Schulstraße einschließlich der Oberflächenentwässerung in den kommenden Jahren erstellen zu lassen (Absichtserklärung).

 

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Sachverhalt:

 

In ihrer Sitzung am 12.07.2018 hat die Gemeindevertretung Niederfinow mit Beschluss NI-056/218 die Reparatur des Durchlasses Dorfstraße Ecke Schulstraße sowie die Vergabe der planerischen Vorbereitung der Maßnahme durch das Planungsbüro Dr. Marx beschlossen.

 

Auf Grund eines anstehenden Eigentumswechsels wurde der v.g. Beschluss zurückgestellt.

 

Nach erfolgtem Eigentumswechsel wurde mit dem neuen Eigentümer ein notwendiger Bauerlaubnisvertrag geschlossen.

 

Mit Beschluss NI-041/2019 hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 28.08.2019 die Reinigung des Durchlasses und die Umsetzung des Beschlusses NI-056/2018 beschlossen.

 

Die erforderliche weitere Planung wurde durchgeführt und der Verwaltung des Amtes Britz-Chorin Oderberg übergeben.

 

Im Ergebnis dieser Planung und der damit verbundenen Anpassung an die aktuellen technischen Vorschriften wurde der Einsatz einer Sedimentationsanlage einschl. Leichtstoffrückhalt vorgeschlagen.

 

Gemäß aktueller Kostenschätzung betragen die Baukosten dafür 53.000,00 € (Stand 13.03.2020).

Tatsächliche Kosten können erst nach erfolgter Ausschreibung/ Bauausführung festgestellt werden.

 

Die örtliche Einordnung der Sedimentationsanlage sollte sich am Tiefpunkt der umliegenden Straßen befinden. Eine Versetzung/ Verschiebung der Anlage vom geplanten Standort bedeutet erhöhten finanziellen Aufwand.

 

Um die generelle Notwendigkeit der Durchführung der geplanten Maßnahme darzustellen, wurde der Beschlussvorlage-Nr. 037/2020 die fachliche Stellungnahme des vertraglich gebundenen Planungsbüros beigefügt.

 

Nachdem die Beschlussvorlage Nr. 037/2020 in der Sitzung der Gemeindevertretung am 14.05.2020 an die Verwaltung zurückverwiesen wurde, wurde der Sachverhalt bei einem Vororttermin am 26.05.2020 und anschließend im Entwicklungsausschuss Niederfinow am 28.05.2020 noch einmal ausführlich diskutiert. Im Ergebnis dieser Beratungen empfiehlt der Entwicklungsausschuss folgende geänderte Beschlussfassung.

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

ca.: 30.000,00 €

5410101-70601-5241010

2020

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

41.000,00 € Haushaltsrest 2019 (dafür ge-

                    plante Mittel 2019)

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

 

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aktennotitz 26.05.2020 vor Ort (62 KB)