Vorlage - OD-043/2020
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Die Stadtverordneten Versammlung beschließt den Antrag auf überplanmäßige Ausgabe für die Finanzierung des Abbruches der Berliner Straße 86 in Höhe von 30.000,00 € aus der Straßenunterhaltung (Haushaltsrest2019), 5410101 80601 5221000 zu genehmigen.
Sachverhalt: Im Rahmen der Neuerrichtung der Stützwand am Schulhof „Schule Oderberg“ ist auch der Abbruch des alten WC-Gebäudes vorgesehen. Dieses wurde im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens mit Antrag vom 26.06.2019 bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Barnim eingereicht. Ein Antrag auf Teilbeseitigung des Wohnhauses (Nebengelass) wurde ebenfalls beigefügt. Für den Abbruch des WC-Gebäudes war die Sicherung des angrenzenden denkmalgeschützten Wohnhauses erforderlich. Bereits in der Begehung im März 2019 wurde erkannt, dass eine Notsicherung des Zwischengebäudes mangels der noch vorhandenen Substanz weder möglich noch sinnvoll ist. Die Notsicherung wurde deshalb nur für die Rückwand des „Hauptgebäudes“ geplant und beantragt. Der Abbruch des Zwischengebäudes wurde jedoch mit der Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde vom 23.10.2019 versagt. Es wurde eine Sicherung des kompletten Gebäudes (Wohnhaus und Nebengelass) gefordert. Die Sicherung ist durch den Eigentümer, Stadt Oderberg, vorzunehmen. Dafür wurde durch die Untere Denkmalschutzbehörde die Übernahme der finanziellen Mittel nach Antragstellung in Aussicht gestellt. Entsprechende Gutachten wurden gefordert und eingeholt. Parallel wurde auf Grund der akuten Einsturzgefahr mit Gefahr in Verzug ein Nachtrag zum Bauantrag „Abbruch des Hauses Berliner Straße 86“ gestellt. Durch die Untere Denkmalschutzbehörde wurde eine nochmalige Prüfung vorgenommen. Auf Grund der Unverhältnismäßigkeit der Finanzierung und des vorliegenden Antrages sowie der Gewichtung des öffentlichen Interesses an der zügigen Durchführung der Hangsanierung zur Gefahrenabwehr und Sicherung des Schulbetriebes wurde die denkmalrechtliche Erlaubnis mit Auflagen mit Bescheid vom 08.05.2020 zum Abbruch erteilt.
Das gesamte Vorhaben zur Neuerrichtung der Stützmauer, Abbruch des WC-Gebäudes, Biologische Hangsanierung und die Pflasterung unterhalb des Abbruches wird mit Fördermitteln aus der Stadtkernsanierung Oderberg finanziert.
Die Förderung des Abbruches einschl. Dokumentation der Berliner Straße 86 (Bestandteil eines Gebietsdenkmals) ist gemäß Richtlinie der Städtebauförderung nicht zulässig. Somit muss die Stadt Oderberg diese Mittel aus dem Haushalt der Stadt Oderberg bereitstellen.
Seitens der Verwaltung mit Zuarbeit des vertraglich gebundenen Planungsbüros der Gesamtmaßnahme erfolgte eine Einschätzung der zu erwartenden Kosten. Die zu erwartenden Kosten für den Abbruch belaufen sich auf ca.: 30.000,00 €. Da diese Kosten vorher nicht absehbar und geplant waren, wird als Deckungsquelle empfohlen, die Haushaltsreste 2019 der Straßenunterhaltung bereitzustellen. Der beantragte und genehmigte Haushaltsrest der Straßenunterhaltung aus 2019 (5410101 80601 5221000) beträgt 42.696,68 €. Die Verwaltung empfiehlt davon 30.000,00 € als Deckungsquelle zu verwenden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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