Vorlage - HO-030/2020 IV

 
 
Betreff: Vergleich Veranlagungen gem. Hundesteuersatzung Gemeinde Hohenfinow
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hohenfinow Information
18.06.2020 
Gemeindevertretung Hohenfinow zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
20200608 Übersicht Hundesteuer Vergleich Hohenfinow
092_Hohenfinow_Hundesteuersatzung_30.05.2001

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Hohenfinow vom 30.05.2001 muss inhaltlich überarbeitet werden, da nach aktueller Rechtsprechung der „gefährliche Hund“ näher definiert werden muss. In diesem Zusammenhang soll die Satzung auch einem Vergleich der Steuersätze innerhalb des Amtsgebietes unterzogen werden, um die Steuersätze ggfs. entsprechend anzupassen.

 

Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Hohenfinow vom 30.05.2001 beinhaltet gem. § 2 Abs. 1 „Steuermaßstab und Steuersatz“ folgende Festlegungen:

 

Die Steuer beträgt jährlich

a)      für den ersten Hund    25,56 EUR

b)      für den zweiten Hund    51,13 EUR

c)      für den dritten und jeden weiteren Hund 61,36 EUR

d)      für den ersten gefährlichen Hund           306,78 EUR

e)      für den zweiten gefährlichen Hund           383,47 EUR

f)        für den dritten gefährlichen Hund           460,16 EUR.

 

Des Weiteren gibt es laut Satzungstext Ermäßigungstatbestände und Steuerbefreiungen, die überprüft werden sollten.