Vorlage - HO-030/2020 IV
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Sachverhalt: Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Hohenfinow vom 30.05.2001 muss inhaltlich überarbeitet werden, da nach aktueller Rechtsprechung der „gefährliche Hund“ näher definiert werden muss. In diesem Zusammenhang soll die Satzung auch einem Vergleich der Steuersätze innerhalb des Amtsgebietes unterzogen werden, um die Steuersätze ggfs. entsprechend anzupassen.
Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Hohenfinow vom 30.05.2001 beinhaltet gem. § 2 Abs. 1 „Steuermaßstab und Steuersatz“ folgende Festlegungen:
Die Steuer beträgt jährlich a) für den ersten Hund 25,56 EUR b) für den zweiten Hund 51,13 EUR c) für den dritten und jeden weiteren Hund 61,36 EUR d) für den ersten gefährlichen Hund 306,78 EUR e) für den zweiten gefährlichen Hund 383,47 EUR f) für den dritten gefährlichen Hund 460,16 EUR.
Des Weiteren gibt es laut Satzungstext Ermäßigungstatbestände und Steuerbefreiungen, die überprüft werden sollten.
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