Vorlage - CH-046/2020

 
 
Betreff: Vereinsförderung: "Sportfreunde Sandkrug e.V."
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:41.33
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
25.06.2020 
Gemeindevertretung Chorin geändert beschlossen   
Anlagen:
Antrag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt den Verein „Sportfreunde Sandkrug e.V.“ aus dem Haushalt 2020, entsprechend der Vereinsförderrichtlinie vom 1. Januar 2017, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde, mit einer Zuwendung in Höhe von 1.000,00 € zu fördern.

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Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Chorin hat es sich zur Aufgabe gemacht, die örtlichen Vereine und deren Vereinsarbeit auf Grundlage der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Chorin zu fördern.

 

Am 14. Februar 2020 gründete sich der Verein: „Sportfreunde Sandkrug e.V.“. Die Gründung des Vereins erfolgte nach Ende der Antragsfrist für Vereine gemäß § 2 Abs. 1 der Vereinsförderrichtlinie.

 

Zur Anschaffung von Trikots und einer Kreidungsmaschine wird eine Förderung von maximal 1.000,00 € beantragt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

1.000,00 €

2810102-30100-5318000

2020

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag (6004 KB)