Vorlage - CH-046/2020
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt den Verein „Sportfreunde Sandkrug e.V.“ aus dem Haushalt 2020, entsprechend der Vereinsförderrichtlinie vom 1. Januar 2017, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde, mit einer Zuwendung in Höhe von 1.000,00 € zu fördern. Sachverhalt:
Die Gemeinde Chorin hat es sich zur Aufgabe gemacht, die örtlichen Vereine und deren Vereinsarbeit auf Grundlage der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Chorin zu fördern.
Am 14. Februar 2020 gründete sich der Verein: „Sportfreunde Sandkrug e.V.“. Die Gründung des Vereins erfolgte nach Ende der Antragsfrist für Vereine gemäß § 2 Abs. 1 der Vereinsförderrichtlinie.
Zur Anschaffung von Trikots und einer Kreidungsmaschine wird eine Förderung von maximal 1.000,00 € beantragt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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