Vorlage - BR-021/2020
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Die Gemeindevertretung Britz stimmt einer Unterbringung der Jugendarbeit im Haus des Lebens, Weberstraße 4 und einem Unterpachtverhältnis zwischen dem FSV Fortuna Britz 90 e.V. und dem Internationalen Bund, IB Berlin-Brandenburg gGmbH zu und verpflichtet sich die Miet- und Nebenkosten für die von der Jugendarbeit ganz bzw. teilweise mitgenutzten Räume zunächst bis zum 31.12.2025 zu tragen.
Sachverhalt:
Die Jugendarbeit für die Britzer Kinder und Jugendlichen ist derzeit im Gebäude der ehemaligen Kindertagestätte in der Eisenwerkstraße 5 untergebracht. Die Betreuung wird durch den Internationalen Bund Berlin-Brandenburg gGmbH sichergestellt. Das Gebäude befindet sich noch im kommunalen Eigentum, wird jedoch in Kürze veräußert.
Durch den FSV Fortuna Britz 90 e.V., der den Sportplatz Britz und das „Haus des Lebens“ betreibt, wurde angeboten, der Jugendarbeit ein längerfristiges Zuhause zu geben und diese im „Haus des Lebens“ zu ermöglichen. In einer gemeinsamen Besprechung am 08.06.2020, bei der neben Vertretern des Vereins auch Vertreter der Gemeinde, des Internationalen Bundes und des Amtes teilnahmen wurden, vorbehaltlich der abschließenden Zustimmung durch die jeweiligen Entscheidungsgremien, folgende Eckpunkte für eine vertragliche Gestaltung genannt:
Die Nutzung der Räume im Haus des Lebens für die Jugendarbeit wird im Rahmen eines Unterpachtverhältnisses zwischen dem FSV Fortuna Britz 90 e.V. und dem Internationalen Bund, Berlin-Brandenburg gGmbH, das die vorgenannten Eckpunkte enthält, geregelt. Damit sind die Rechte und Pflichten der Vertragspartner Sportverein und Jugendarbeit unmittelbar zwischen diesen geregelt. Die Gemeinde verpflichtet sich als Beteiligte zur Übernahme der anfallenden Miet und Nebenkosten.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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