Vorlage - BR-021/2020

 
 
Betreff: Unterbringung der Jugendarbeit im Haus des Lebens
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Britz Vorberatung
24.06.2020 
Sozialausschuss Britz zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
29.06.2020 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung Britz stimmt einer Unterbringung der Jugendarbeit im Haus des Lebens, Weberstraße 4 und einem Unterpachtverhältnis zwischen dem FSV Fortuna Britz 90 e.V. und dem Internationalen Bund, IB Berlin-Brandenburg gGmbH  zu und verpflichtet sich die Miet- und Nebenkosten für die von der Jugendarbeit ganz bzw. teilweise mitgenutzten Räume zunächst bis zum 31.12.2025 zu tragen.

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Die Jugendarbeit für die Britzer Kinder und Jugendlichen ist derzeit im Gebäude der ehemaligen Kindertagestätte in der Eisenwerkstraße 5 untergebracht. Die Betreuung wird durch den Internationalen Bund Berlin-Brandenburg gGmbH sichergestellt. Das Gebäude befindet sich noch im kommunalen Eigentum, wird jedoch in Kürze veräußert.

 

Durch den FSV Fortuna Britz 90 e.V., der den Sportplatz Britz und das „Haus des Lebens“ betreibt, wurde angeboten, der Jugendarbeit ein längerfristiges Zuhause zu geben und diese im „Haus des Lebens“ zu ermöglichen. In einer gemeinsamen Besprechung am 08.06.2020, bei der neben Vertretern des Vereins auch Vertreter der Gemeinde, des Internationalen Bundes und des Amtes teilnahmen wurden, vorbehaltlich der abschließenden Zustimmung durch die jeweiligen Entscheidungsgremien, folgende Eckpunkte für eine vertragliche Gestaltung genannt:

 

 

Die Nutzung der Räume im Haus des Lebens für die Jugendarbeit wird im Rahmen eines Unterpachtverhältnisses zwischen dem FSV Fortuna Britz 90 e.V. und dem Internationalen Bund, Berlin-Brandenburg gGmbH, das die vorgenannten Eckpunkte enthält, geregelt. Damit sind die Rechte und Pflichten der Vertragspartner Sportverein und Jugendarbeit unmittelbar zwischen diesen geregelt. Die Gemeinde verpflichtet sich als Beteiligte zur Übernahme der anfallenden Miet und Nebenkosten.

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

5.000,00 EUR p.a.

 

3660118-20303-5231000

 

2020-2025

Bedarf 2020: 2.500,00 EUR

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung: 3.600,00 EUR für 2020

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen