Vorlage - LI-032/2020
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Die Gemeindevertretung Liepe beschließt:
Am Mühlenberg 3 17268 Boitzenburger Land vertraglich zu binden
Sachverhalt:
Die Gemeinde Liepe beabsichtigt, auf Grund des schlechten Straßenzustandes, die alte Parsteiner Straße in einer Länge von ca. 160m (s. Anlage) grundhaft auszubauen. Auf Grund der regelmäßigen Befahrung dieser Straße mit schweren Fahrzeugen und der gezielten Ableitung des Oberflächenwassers der angrenzenden Grundstücke sind bereits Schadstellen im Straßenbereich entstanden. In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe wurde durch die Verwaltung dargestellt, dass eine Entlastung des Straßenkörpers durch Tonnagebegrenzung und einer Einbahnstraßenregelung aus verschiedenen Gründen nicht zielführend und umsetzbar sind. In diesem Zusammenhang wurde durch die Verwaltung eine Umpflasterung (Instandsetzung) der Straßenoberfläche empfohlen. Die Kosten belaufen sich gemäß Kostenschätzung eines Fachplaners auf ca.: 170.000,00 € (brutto). Durch Vertreter der Gemeinde wird ein grundhaften Ausbau der Straße für sinnvoll gehalten. Für die Benennung der zu erwartenden Kosten der v.g. Variante ist eine Überprüfung der vorhandenen baulichen Gegebenheiten erforderlich. Auf Grund der aktuellen Haushaltssituation der Gemeinde Liepe ist es nicht möglich dieses Vorhaben mit Mitteln des Haushaltes zu realisieren. Hier bedarf es einer Antragstellung auf Förderung oder einer weiteren Bedarfszuweisung. Um einen Antrag auf Zuwendung oder Förderung zu stellen, müssen prüffähige und genehmigungsfähige Unterlagen einschl. einer Kostenschätzung eingereicht werden. Die Erarbeitung eines Planungskonzeptes, erforderliche Vorabstimmungen mit betroffenen Behörden die anschließende Überarbeitung des Planungskonzeptes (nach Eingang von Bedenken, Anregungen und Auflagen) sowie die Kostenschätzung sind erst Bestand der Leistungsphase 2 Gemäß HOAI.
Für die Erarbeitung der Leistungsphase 1 und 2 gemäß § 48 Abs. 1 Verkehrsanlagen sind Kosten in Höhe von ca.: 33.000,00 € (brutto) zu erwarten.
Die Verwaltung empfiehlt die Vergabe der Planungsleistung der LP 1 und 2 Verkehrsanlage an das Planungsbüro: Bauplanung Dipl.-Ing. (FH) Uwe Nerreter Am Mühlenberg 3 17268 Boitzenburger Land zu vergeben
Die Gemeinde Liepe befindet sich aufgrund des nicht genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzeptes im Haushaltsjahr 2020, wie auch in den Vorjahren, in der vorläufigen Haushaltsführung. Diese Maßnahme ist eine neue Investition und im Haushaltsplan 2020 nicht vorgesehen. Eine Deckungsquelle für das Haushaltjahr 2020 ist nicht gegeben. Die Verwaltung empfiehlt diese Maßnahme und die Kosten für die Leistungsphase 1 und 2 im Haushaltsplan 2021 zu berücksichtigen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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