Vorlage - LI-032/2020

 
 
Betreff: Grundhafter Ausbau Parsteiner Straße Leistungsphase 1 und 2
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Liepe Entscheidung
07.07.2020 
Gemeindevertretung Liepe ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Lageübersicht

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

Die Gemeindevertretung Liepe beschließt:

 

  1. die erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von: 33.000,00 € (brutto) in den Haushalt 2021 der Gemeinde Liepe bereitzustellen.

 

  1. die Planung für einen grundhaften Ausbau der Parsteiner Straße für die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß HOAI Verkehrsanlagen nach Vorlage des Haushaltsplanes 2021 zu beauftragen

 

  1.  dafür dann das Planungsbüro Dipl.-Ing. (FH) Uwe Nerreter

      Am Mühlenberg 3

     17268 Boitzenburger Land   vertraglich zu binden

 

 

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Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Liepe beabsichtigt, auf Grund des schlechten Straßenzustandes, die alte Parsteiner Straße in einer Länge von ca. 160m (s. Anlage) grundhaft auszubauen. Auf Grund der regelmäßigen Befahrung dieser Straße mit schweren Fahrzeugen und der gezielten Ableitung des Oberflächenwassers der angrenzenden Grundstücke sind bereits Schadstellen im Straßenbereich entstanden.

In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe wurde durch die Verwaltung dargestellt, dass eine Entlastung des Straßenkörpers durch Tonnagebegrenzung und einer Einbahnstraßenregelung aus verschiedenen Gründen nicht zielführend und umsetzbar sind.

In diesem Zusammenhang wurde durch die Verwaltung eine Umpflasterung (Instandsetzung) der Straßenoberfläche empfohlen. Die Kosten belaufen sich gemäß Kostenschätzung eines Fachplaners auf ca.: 170.000,00 € (brutto).

Durch Vertreter der Gemeinde wird ein grundhaften Ausbau der Straße für sinnvoll gehalten.

Für die Benennung der zu erwartenden Kosten der v.g. Variante ist eine Überprüfung der vorhandenen baulichen Gegebenheiten erforderlich.

Auf Grund der aktuellen Haushaltssituation der Gemeinde Liepe ist es nicht möglich dieses Vorhaben mit Mitteln des Haushaltes zu realisieren.

Hier bedarf es einer Antragstellung auf Förderung oder einer weiteren Bedarfszuweisung.

Um einen Antrag auf Zuwendung oder Förderung zu stellen, müssen prüffähige und genehmigungsfähige Unterlagen einschl. einer Kostenschätzung eingereicht werden.

Die Erarbeitung eines Planungskonzeptes, erforderliche Vorabstimmungen mit betroffenen Behörden die anschließende Überarbeitung des Planungskonzeptes (nach Eingang von Bedenken, Anregungen und Auflagen) sowie die Kostenschätzung sind erst Bestand der Leistungsphase 2 Gemäß HOAI.

 

Für die Erarbeitung der Leistungsphase 1 und 2 gemäß § 48 Abs. 1 Verkehrsanlagen sind Kosten in Höhe von ca.: 33.000,00 € (brutto) zu erwarten.

 

Die Verwaltung empfiehlt die Vergabe der Planungsleistung der LP 1 und 2 Verkehrsanlage an das Planungsbüro:

Bauplanung Dipl.-Ing. (FH) Uwe Nerreter

  Am Mühlenberg 3

  17268 Boitzenburger Land zu vergeben

 

Die Gemeinde Liepe befindet sich aufgrund des nicht genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzeptes im Haushaltsjahr 2020, wie auch in den Vorjahren, in der vorläufigen Haushaltsführung.

Diese Maßnahme ist eine neue Investition und im Haushaltsplan 2020 nicht vorgesehen.

Eine Deckungsquelle für das Haushaltjahr 2020 ist nicht gegeben.

Die Verwaltung empfiehlt diese Maßnahme und die Kosten für die Leistungsphase 1 und 2 im Haushaltsplan 2021 zu berücksichtigen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

33.000,00 €

 

2021

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Die erforderlichen Mittel in Höhe von 33.000,00€ müssen im Haushaltsplan 2021 aufgenommen werden

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageübersicht (2546 KB)