Vorlage - BR-022/2020
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Die Gemeindevertretung Britz stimmt als Eigentümerin der Sportanlage Weberstraße 4 der Umrüstung der Flutlichtanlage des Rasenplatzes auf LED-Leuchtmittel zu. Im Rahmen der Vereinsförderung stellt die Gemeinde Britz für die Umrüstungsmaßnahme einen Zuschuss in Höhe von 6.350,00 EUR bereit, der aus der Umwidmung der Haushaltsmittel aus der Versicherungszahlung für den Schaden am Fußboden im Haus des Lebens und des Zuschusses zum gemeinsamen Heimatfest, das Coronabedingt ausgefallen ist, gestellt wird.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Britz ist Eigentümerin der Sportanlage in der Weberstraße 4, die seit dem 01.01.2020 an den Sportverein FSV Fortuna Britz 90 e.V. verpachtet ist. Durch den Verein ist beabsichtigt, die Fluchtlichtanlage auf dem Rasenplatz auf energiesparende LED-Leuchttechnik umzustellen. Derzeit sind in der Flutlichtanlage 6 Halogenstrahler verbaut, die jeweils einen Energiebedarf von 1.000 Watt haben. Durch die Umstellung auf die effizientere LED-Leuchttechnik würde sich der Energiebedarf der Anlage um mindestens 35 % verringern. Das wiederum könnte nach den Berechnungen des Vereins die derzeit anfallenden jährlichen Energiekosten für die Betreibung der Flutlichtanlage von 1.036,00 EUR pro Jahr auf 673,92 EUR pro Jahr reduzieren. Die jährliche Einsparung würde somit 362,08 EUR betragen.
Für die Umrüstungsarbeiten hat der Verein bereits mehrere Angebote eingeholt, wobei der Verein auch Eigenleistungen erbringen wird. Für die erforderliche Hebetechnik hat der Verein die Firma Gigalift als Sponsor gewonnen, so dass sich die Kosten für das Vorhaben auf nunmehr 12.512,92 EUR reduzieren. Durch den Sportverein können zur Finanzierung des Umrüstungsarbeiten Eigenmittel in Höhe von 4.000,00 EUR bereitgestellt werden. Hinsichtlich des übrigen Finanzbedarfs ist der Verein auf Zuschüsse angewiesen.
Für die Umrüstungsmaßnahme bittet der Sportverein die Gemeinde Britz um Zustimmung und um finanzielle Unterstützung.
Wenn die Gemeinde Britz das Vorhaben unterstützen möchte so könnte sie
Für den offenen Betrag in Höhe von 2.162,92 EUR gibt es bislang noch keine Deckung.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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