Vorlage - OD-052/2020
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1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Vereinbarung für Finanzierung, Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung der Schleusenanlagen des Finowkanals sowie Betrieb und Unterhaltung der beweglichen Brücken, der Wehre und der Kanalstrecke (Finanzierungsvereinbarung) zwischen dem Zweckverband Region Finowkanal, vertreten durch seine Verbandsleitung sowie dem Vorsitzenden der Verbandsversammlung und der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dieses vertreten durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) gemäß Anlage 1.
2. Der Amtsdirektor wird beauftragt, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Region Finowkanal dem Abschluss der Finanzierungsvereinbarung zuzustimmen.
3. Der Amtsdirektor wird für die Umsetzung der Beschlüsse nach Ziffer 1 bis 2 von dem Verbot des Insichgeschäfts befreit.
Sachverhalt:
Beratungsgegenstand: Abschluss der Vereinbarung für Finanzierung, Planung, Bau und Betrieb und Unterhaltung der Schleusenanlagen des Finowkanals sowie Betrieb und Unterhaltung der beweglichen Brücken, der Wehre und der Kanalstrecke (Finanzierungsvereinbarung).
Mit Beschluss OD-080/2019 hat sich die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg entschieden, dass die Aufgabenwahrnehmung der wassertouristischen Entwicklung durch Gründung eines Zweckverbandes "Zweckverband Region Finowkanal" und den Abschluss einer Grundsatz- sowie einer Finanzierungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMVI, dieses vertreten durch die GDWS, erfolgt. Zudem wurde mit diesem Beschluss die Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung auf den Zweckverband übertragen, sowie der Verbandssatzung des Zweckverbandes und der Grundsatzvereinbarung zugestimmt. Der Amtsdirektor wurde mit o.g. Beschluss beauftragt, dem Abschluss der Grundsatzvereinbarung in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes zuzustimmen.
Auf der Grundlage der übereinstimmenden Beschlussfassungen aller kommunalen Vertretungen der Zweckverbandsmitglieder erfolgte am 12. Februar 2020 vom Ministerium des Innern und für Kommunales im Amtsblatt für Brandenburg die Veröffentlichung der Genehmigung der Verbands-satzung des Zweckverbandes Region Finowkanal. Auf dieser Grundlage wurde der Zweckverband am 13. Februar 2020 errichtet.
Von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes erfolgten bereits folgende wichtige Be-schlussfassungen:
- Wahl des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung sowie des 1. und 2. ehrenamtlichen allgemeinen Stellvertreters der Verbandsleitung, - Abschluss eines Mietvertrags für den Geschäftssitz des Verbandes, - Durchführung des Bewerbungsverfahrens für die Personalstelle der hauptamtlichen Verbandsleitung, - Auswahl Logo und Layout für den Zweckverband, - Abschluss der Grundsatzvereinbarung, - Inkraftsetzung einer Geschäftsordnung für die Verbandsversammlung, - Aufstellung des Wirtschaftsplans 2020, - Übernahme des Ingenieurvertrages für die Grundinstandsetzung der Schleusen vom Landkreis Barnim und Beauftragung der für die Gewährung der Landesfördermittel notwendigen Entwurfsplanung, - Durchführung eines Vergabeverfahrens für die Beauftragung von Projektsteuerungs-leistungen.
Der Abschluss der o.g. Grundsatzvereinbarung wurde in der ersten Sitzung der Verbandsversammlung am 20.03.2020 einstimmig beschlossen und am 30.03.2020 durch den 2. ehrenamtlichen allgemeinen Stellvertreter der Verbandsleitung, Herrn Bürgermeister Wilhelm Westerkamp sowie am 07.04.2020 durch den Präsidenten der GDWS, Herrn Prof. Dr. Witte unterzeichnet. (s. Anlage 2).
Die Grundsatzvereinbarung enthält die grundsätzlichen Festlegungen zum Verfahren der Übertra-gung der Schleusen auf den Zweckverband, die damit zusammenhängenden Aufgaben und die Finanzierungsmodalitäten. Die Bestimmungen der Grundsatzvereinbarung sind mit Ausnahme der Finanzierungszusage aber unverbindlich und begründen sowohl für den Bund als auch für den Zweckverband keine grundsätzlichen Rechte oder Pflichten. Sie dokumentiert aber dennoch die deutliche Positionierung und die moralische Bindung an den Realisierungswunsch der beiden Ver-einbarungspartner. Daher wurde in der Grundsatzvereinbarung festgelegt, dass alle Einzelheiten der Vereinbarung in einer noch zu schließenden Finanzierungsvereinbarung zu regeln sind. In der zur Beschlussfassung vorliegenden Finanzierungsvereinbarung sind alle Rechte und Pflichten der Vereinbarungspartner Zweckverband und GDWS detailliert festgelegt.
Mit der Beschlussfassung wird der Amtsdirektor gemäß Beschluss Pkt. 2 ermächtigt, in der Ver-bandsversammlung des Zweckverbandes dem Abschluss der Finanzierungsvereinbarung zuzu-stimmen. Nur auf dieser Grundlage kann die Finanzierungsvereinbarung von der Verbandsversammlung be-schlossen werden. Sie wird nach Unterzeichnung beider Vertragspartner jeweils als Anlage des für jede Schleuse abzuschließenden Grundstückskaufvertrages notariell beglaubigt.
Zudem wird die Finanzierungsvereinbarung als Nachweis der finanziellen Beteiligung des Bundes für die Bewilligung der Landesfördermittel benötigt. Der entsprechende Formantrag wurde vom Zweckverband bereits bei der ILB gestellt. An der Vollständigkeit der Antragsunterlagen wird gear-beitet.
Erfolgt keine Beschlussfassung zur Finanzierungsvereinbarung ist keine Übernahme und Grundin-standsetzung der Schleusen durch den Zweckverband möglich. Damit kann die wichtigste Aufgabe des Zweckverbandes Region Finowkanal, die Sicherung der dauerhaften wassertouristischen Nut-zung des Finowkanals für den motorisierten und auch muskelbetriebenen Bootsverkehr nicht mehr umgesetzt werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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