Vorlage - LI-034/2020

 
 
Betreff: Verkehrssituation Poststraße u. Parsteiner Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:32.81 | 2020o00085
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Liepe Entscheidung
07.07.2020 
Gemeindevertretung Liepe abgelehnt   
Anlagen:
2020-06-22 Verkehrszeichenplan 2.0

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung Liepe beschließt die Einbahnstraßenregelung für die Post- und Parsteiner Straße gemäß beiliegendem Verkehrszeichenplan zur Anhörung 2020o00085 vom 22.06.2020.

 

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Sachverhalt:

 

Der zunehmende Fahrzeugverkehr entlang der Post- und Parsteiner Straße stößt bei den Anwohnern auf Unmut. In einem Vor-Ort-Termin am 19.11.2019 wurde zusammen mit Anwohnern, Landwirten, dem Bürgermeister der Gemeinde Liepe und der Ordnungsbehörde des Amtes Britz-Chorin-Oderberg nach Lösungen gesucht.

 

Folgende Lösungsansätze wurden erfasst und geprüft:

 

  1. Teileinziehung der Post- und Parsteiner Straße

 

Durch das Amt sollte geprüft werden, ob die v. g. Straßen für Fahrzeuge, mit einem tatsächlichen Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen gesperrt werden können. Da jedoch der land- und forstwirtschaftliche nicht eingeschränkt werden sollte, ist diese Maßnahme nicht zielführend und wurde vorerst verworfen.

 

 

  1. Erneuerung der Parsteiner Straße

 

Der grundhafte Ausbau der Parsteiner Straße ist eine weitere Möglichkeit, die Probleme der Anwohner zu lösen. Durch das Bauamt wird derzeit geprüft, inwieweit diese Maßnahme realisiert werden kann.

 

 

  1. Einbahnstraßenregelung Post- und Parsteiner Straße

 

Es ist davon auszugehen, dass die Instandsetzung der Parsteiner Straße einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Um dennoch eine Entlastung für die Anwohner zu schaffen, sollte geprüft werden, ob eine Einbahnstraßenregelung für die Post- und Parsteiner Straße realisierten werden kann. Bei einem Vor-Ort-Termin am 19.06.2020 wurde zusammen mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim (SVB) diese Regelung besprochen. Ein Entwurf der Lösung wurde erarbeitet. So soll künftig die Poststraße in nördlicher Richtung („Berg-Auf“) und die Parsteiner Straße in südlicher Richtung („Berg-Ab“) befahren werden.

Für die Umsetzung müssen diverse Verkehrszeichen (Vz.) bei der SVB beantragt und nach erfolgter Genehmigung aufgestellt werden.

 

 

Für die Gemeinde sind folgende Kosten zu erwarten:

 

Anz.

Beschreibung

Kosten

7 x

Vz. „Einbahnstraße“

210,00 EUR

4 x

Vz. „Verbot der Einfahrt“

140,00 EUR

1 x

Vz. „Vorgeschriebene Vorbeifahrt links vorbei“

40,00 EUR

11 x

Rohrpfosten „lang“

250,00 EUR

1 x

Rohrpfosten „kurz“ 

20,00 EUR

 

Kleinteile

40,00 EUR

Gesamt:

700,00 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Auszahlung

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

700,00 EUR

1220101-50100-5222000

2020

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

1220101-50100-5221090

Verfügbare Deckung 9.400,00 EUR

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung: 300,00 EUR

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2020-06-22 Verkehrszeichenplan 2.0 (243 KB)