Vorlage - LI-036/2020
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Sachverhalt: Damals zeichnete sich ein sehr differenziertes Bild ab, das den Landkreis Barnim als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger dazu veranlasst hat, mit den Dualen Systemen die Beibehaltung des „Gelben Sackes“ als überwiegendes Behältersystem für Privathaushalte festzulegen und in der Gemeinde Wandlitz die Wertstofftonne (240-Liter-Behälter) als Pilotprojekt einzuführen. Lediglich in Großwohnanlagen / Wohnparks und bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als 20 Personen ist die Gestellung von Gelben Tonnen als Müllgroßbehälter 1.100 Liter derzeit möglich. In Vorbereitung auf die nächsten Verhandlungen mit den Dualen Systemen und die daraus resultierende Systemfestlegung für die Sammlung von Leichtverpackungen in den Jahren 2022 bis 2024 möchte das Bodenschutzamt wiederum die Gemeinden an der Entscheidungsfindung beteiligen und bittet Sie erneut um ihre Meinungsäußerung. Insbesondere wird hierbei um die Stellungnahme, ob für Privathaushalte die Umstellung von „Gelbem Sack“ auf „Gelbe Tonne“ (240-Liter- Behälter) favorisiert wird.
Die Umstellung von „Gelbem Sack“ auf „Gelbe Tonne“ kann zu einer Verlängerung des Entsorgungsrhythmus von derzeit 14-täglich auf 3- bzw. 4- wöchentlich führen. Das Verpackungsgesetz sieht vor, dass es für die Dualen Systeme keine Schlechterstellung gegenüber dem Entsorgungsstandard bei der Hausmüllentsorgung geben darf. Im Landkreis Barnim findet die Hausmüllentsorgung im 3-wöchentlichen Rhythmus statt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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