Vorlage - NI-051/2020
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow genehmigt die am 16.07.2020 getroffene Eilentscheidung zur Vergabe der Bauleistungen für die Straßenunterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten.
Sachverhalt:
Die im Rahmen der Straßenkontrollen in der Gemeinde Niederfinow aufgenommenen Schäden an Gehwegen und Straßenbelägen sowie die Hinweise aus der Gemeindevertretung wurden dokumentiert und zusammengefasst, siehe Anlage (1) Straßenübersicht und Anlage (2) Dokumentation Schadensbilder. Die aufgenommenen Schadensbilder sind verschiedenen Leistungsbereichen zuzuordnen. Aus diesem Grund wurden die Gesamtleistungen Los-weise wie folgt ausgeschrieben:
Die Leistungsabfrage erfolgte in einem Beschränkten Ausschreibungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3a, Abs. 2 VOB/A. Dazu wurden insgesamt 8 geeignete Firmen aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Bis zum Submissionstermin am 26.06.2020 haben 3 Anbieter fristgerecht ein Angebot abgegeben. Alle Anbieter haben für alle drei Lose ein Angebot abgegeben.
Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgten durch das Bauamt nach §§ 16 VOB/A in vier Stufen:
Nach Prüfung von Ausschlussgründen ist festzustellen, dass kein Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden musste. Alle Bieter besitzen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit und verfügen über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel. Im Ergebnis der Prüfung sind die Angebote inhaltlich gleichwertig.
Die Angebote wurden rechnerisch geprüft und in den nachfolgenden Tabellen (1), (2), (3) mit aufsteigender Reihenfolge dargestellt. Tabelle (1)
Tabelle (2)
Tabelle (3)
Im Ergebnis der Angebotsprüfung und -wertung hat die Firma M&N GmbH Lüdersdorf aus 16248 Parstein OT Lüdersdorf nach § 16 d VOB/A das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebotspreis für die Lose 01, Los 02 und Los 03 abgegeben und wird zur Vergabe vorgeschlagen.
Die geprüfte Gesamt-Angebotssumme beträgt:
Los 01 Pflaster- und Betonarbeiten = 62.867,58 EUR Los 02 Asphaltarbeiten + 20.216,91 EUR Los 03 Bankettarbeiten, Verkehrssicherung + 72.532,88 EUR
Gesamt-Angebotssumme brutto = 155.617,37 EUR
Zur Einhaltung des Kostenrahmens sind Reduzierungen des Leistungsumfangs notwendig. Nachfolgende Reduzierung und Änderungen des Leistungsumfangs werden vorgenommen:
Gesamt-Angebotssumme brutto = 155.617,37 EUR
./. Pos. 03.02 Abgrenzung Fahrradweg mit Holzpollern - 15.315,30 EUR Die Abgrenzung des Fahrradweges Stecherschleuse in Richtung Eberswalde ist sowohl mit Holzpollern als auch mit Feldsteinen in den Gesamtpreis eingerechnet worden. Die Position kann wegen Dopplung entfallen. Pos. 03.03 Abgrenzung mit Feldsteinen ist Leistungsbestandteil
./. abgefragte Regieleistungen für unvorhersehbare Leistungen - 1.886,15 EUR (Leistungen in den Losen 01 bis 03 wurden optional abgefragt)
./. reduzierte Bankettbreite von 0,50 m statt 1,00 m - 9.948,40 EUR (es wurden beide Bankettbreiten abgefragt)
Auftragssumme brutto = 128.467,52 EUR
./. Einsparung durch Umsatzsteuersenkung von 19 % auf 16 % ./. - 3.238,68 EUR Bei Leistungszeitraum vom 01.07 bis 31.12.2020
Auftragssumme = 125.228,84 EUR
Die Rangfolge der Bieter ändert sich mit einem reduzierten / geänderten Leistungsumfang nicht.
Die Abgrenzung des Fahrradweges Stecherschleuse in Richtung Eberswalde wurde sowohl in der Ausführung mit Holzpoller (Robinie) als auch in der Ausführung mit Feldsteinen ausgeschrieben. Die Zulässigkeit für eine Abgrenzung mit Feldsteinen sollte durch die Verwaltung geprüft werden. Zwischenzeitlich liegen die Schreiben der Unteren Verkehrsbehörde des LK Barnim und des KSA Kommunaler Schadenausgleich zur Unbedenklichkeit einer Ausführung mit Feldsteinen vor.
Das Bauamt empfiehlt eine Ausführung der Abgrenzung mit Holzpoller und begründet dies wie folgt:
(Holzpoller sind höher)
Die Ausführung mit Holzpoller wurde preisgleich angeboten.
Die Entscheidung über die Vergabe Bauleistungen für Straßenunterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten ist vor der nächsten ordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Niederfinow zu treffen. Die Entscheidung ist unabweisbar und unaufschiebbar. Zur Abwehr eines erheblichen Nachteils für die Gemeinde Niederfinow ist es geboten, eine Eilentscheidung gemäß § 58 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf.) zu treffen.
Der Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg trifft im Einvernehmen mit der Vorsitzenden der Gemeindevertretung Niederfinow die Entscheidung nach § 58 BbgKVerf. In der nächsten ordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Niederfinow erfolgt die Beschlussfassung zu dieser Eilentscheidung.
Eilentscheidung:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt, die Leistungen für die Straßenunterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten mit den Losen Los 01 Pflaster- und Betonarbeiten, Los 02 Asphaltarbeiten und Los 03 Bankettarbeiten, Verkehrssicherung an die Firma
M&N GmbH Lüdersdorf Dorfstraße 1 16248 Parstein OT Lüdersdorf
mit der Auftragssumme in Höhe von 125.228,84 EUR brutto zu vergeben.
2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt die Ausführung der Abgrenzung zwischen Fahrradweg und Sommerweg Stecherschleuse in Richtung Eberswalde
a) [ ] mit Feldsteinen b) [ ] mit Holzpoller (Robinie)
Jörg Matthes Peggy Fürst Amtsdirektor Vorsitzende der Gemeindevertretung Niederfinow
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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