Vorlage - NI-051/2020

 
 
Betreff: Genehmigung einer Eilentscheidung / Vergabe Bauleistungen für Straßenunterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
13.08.2020 
Gemeindevertretung Niederfinow ungeändert beschlossen   
Anlagen:
NI-051.2020_Anlage (1)_Straßenübersicht
NI-051.2020_Anlage (2)_Schadensbilder.docx

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow genehmigt die am 16.07.2020 getroffene Eilentscheidung zur Vergabe der Bauleistungen für die Straßenunterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten.

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Die im Rahmen der Straßenkontrollen in der Gemeinde Niederfinow aufgenommenen Schäden an Gehwegen und Straßenbelägen sowie die Hinweise aus der Gemeindevertretung wurden dokumentiert und zusammengefasst, siehe Anlage (1) Straßenübersicht und Anlage (2) Dokumentation Schadensbilder. Die aufgenommenen Schadensbilder sind verschiedenen Leistungsbereichen zu­zuordnen. Aus diesem Grund wurden die Gesamtleistungen Los-weise wie folgt ausgeschrieben:

 

  • Los 01 Pflaster- und Betonarbeiten
  • Los 02 Asphaltarbeiten
  • Los 03 Bankettarbeiten, Verkehrssicherung.

 

Die Leistungsabfrage erfolgte in einem Beschränkten Ausschreibungsverfahren ohne Teil­nahme­wettbewerb nach § 3a, Abs. 2 VOB/A. Dazu wurden insgesamt 8 geeignete Firmen aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Bis zum Submissionstermin am 26.06.2020 haben 3 Anbieter fristgerecht ein Angebot abgegeben. Alle Anbieter haben für alle drei Lose ein Angebot abgegeben.

 

Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgten durch das Bauamt nach §§ 16 VOB/A in vier Stufen:

 

  • Ermittlung der Angebote, die wegen inhaltlicher oder formeller Mängel auszuschließen sind
  • Prüfung der Eignung der Bieter in Bezug auf die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie das Vorhandensein ausreichender technischer und wirtschaftlicher Mittel
  • Prüfung der nicht ausgeschlossenen Angebote auf die Einhaltung der gestellten Anforderungen, insbesondere in rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht
  • Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes.

 

Nach Prüfung von Ausschlussgründen ist festzustellen, dass kein Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden musste. Alle Bieter besitzen die erforderliche Fachkunde, Leistungs­fähigkeit und Zuverlässigkeit und verfügen über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel. Im Ergebnis der Prüfung sind die Angebote inhaltlich gleichwertig.

 

Die Angebote wurden rechnerisch geprüft und in den nachfolgenden Tabellen (1), (2), (3) mit aufsteigender Reihenfolge dargestellt.

 Tabelle (1)

 

Los 01 Pflaster- und Betonarbeiten

Rang-

folge

Angebot

(Nr.)

Bieter

Gesamtsumme

- Brutto -

[ EUR ]

1

(1)

M&N GmbH Lüdersdorf

62.867,58

2

(3)

 

65.367,53

3

(2)

 

71.789,02

 

 

Tabelle (2)

 

Los 02 Asphaltarbeiten

Rang-

folge

Angebot

(Nr.)

Bieter

Gesamtsumme

- Brutto -

[ EUR ]

1

(1)

M&N GmbH Lüdersdorf

20.216,91

2

(3)

 

21.263,53

3

(2)

 

22.654,90

 

 

Tabelle (3)

 

Los 03 Bankettarbeiten, Verkehrssicherung

Rang-

folge

Angebot

(Nr.)

Bieter

Gesamtsumme

- Brutto -

[ EUR ]

1

(1)

M&N GmbH Lüdersdorf

72.532,88

2

(3)

 

75.329,26

3

(2)

 

101.426,58

 

 

Im Ergebnis der Angebotsprüfung und -wertung hat die Firma M&N GmbH Lüdersdorf aus 16248 Parstein OT Lüdersdorf nach § 16 d VOB/A das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebotspreis für die Lose 01, Los 02 und Los 03 abgegeben und wird zur Vergabe vorgeschlagen.

 

 

 

Die geprüfte Gesamt-Angebotssumme beträgt:

 

Los 01 Pflaster- und Betonarbeiten   =   62.867,58 EUR

Los 02 Asphaltarbeiten    +   20.216,91 EUR

Los 03 Bankettarbeiten, Verkehrssicherung  +   72.532,88 EUR

                                                                                                                         

 

Gesamt-Angebotssumme brutto   = 155.617,37 EUR

 

 

Zur Einhaltung des Kostenrahmens sind Reduzierungen des Leistungs­umfangs notwendig.

Nachfolgende Reduzierung und Änderungen des Leistungsumfangs werden vorgenommen:

 

    Gesamt-Angebotssumme brutto     = 155.617,37 EUR

 

./. Pos. 03.02 Abgrenzung Fahrradweg mit Holzpollern  -   15.315,30 EUR

    Die Abgrenzung des Fahrradweges Stecherschleuse in

    Richtung Eberswalde ist sowohl mit Holzpollern als auch

    mit Feldsteinen in den Gesamtpreis eingerechnet worden.

    Die Position kann wegen Dopplung entfallen.

    Pos. 03.03 Abgrenzung mit Feldsteinen ist Leistungsbestandteil

 

./. abgefragte Regieleistungen für unvorhersehbare Leistungen -        1.886,15 EUR

    (Leistungen in den Losen 01 bis 03 wurden optional abgefragt)

 

./. reduzierte Bankettbreite von 0,50 m statt 1,00 m   -     9.948,40 EUR

    (es wurden beide Bankettbreiten abgefragt)

 

 

    Auftragssumme brutto      = 128.467,52 EUR

 

./. Einsparung durch Umsatzsteuersenkung von 19 % auf 16 % ./.   - 3.238,68 EUR

    Bei Leistungszeitraum vom 01.07 bis 31.12.2020

 

 

    Auftragssumme       = 125.228,84 EUR

 

Die Rangfolge der Bieter ändert sich mit einem reduzierten / geänderten Leistungsumfang nicht.

 

  

Die Abgrenzung des Fahrradweges Stecherschleuse in Richtung Eberswalde wurde sowohl in der Ausführung mit Holzpoller (Robinie) als auch in der Ausführung mit Feldsteinen ausgeschrieben.  Die Zulässigkeit für eine Abgrenzung mit Feldsteinen sollte durch die Verwaltung geprüft werden. Zwischenzeitlich liegen die Schreiben der Unteren Verkehrsbehörde des LK Barnim und des KSA Kommunaler Schadenausgleich zur Unbedenklichkeit einer Ausführung mit Feldsteinen vor.

 

 

Das Bauamt empfiehlt eine Ausführung der Abgrenzung mit Holzpoller und begründet dies wie folgt:

 

  • der Grünstreifen zwischen Fahrspuren für die Landwirtschaft und Fahrradweg ist teilweise nicht breiter als 0,50 m
  • wenn in der Wachstumszeit das Gras hochsteht, werden die Feldsteine nicht mehr gesehen

(Holzpoller sind höher)

  • Feldsteine müssen in beiden Fahrtrichtungen mit Reflektoren ausgestattet werden
  • denkbar höhere Verletzungsgefahr
  • die Holzpoller (Robinie) in der verlängerten „Waldstraße“ haben sich bewährt.

 

Die Ausführung mit Holzpoller wurde preisgleich angeboten.

 

Die Entscheidung über die Vergabe Bauleistungen für Straßenunterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten ist vor der nächsten ordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Niederfinow zu treffen. Die Entscheidung ist unabweisbar und unaufschiebbar. Zur Abwehr eines erheblichen Nachteils für die Gemeinde Niederfinow ist es geboten, eine Eilentscheidung gemäß § 58 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf.) zu treffen.

 

 

 

 

 

 

Der Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg trifft im Einvernehmen mit der Vorsitzenden der Gemeindevertretung Niederfinow die Entscheidung nach § 58 BbgKVerf. In der nächsten ordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Niederfinow erfolgt die Beschlussfassung zu dieser Eilentscheidung.

 

Eilentscheidung:

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt, die Leistungen für die Straßenunterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten mit den Losen Los 01 Pflaster- und Betonarbeiten, Los 02 Asphaltarbeiten und Los 03 Bankettarbeiten, Verkehrssicherung an die Firma              

 

M&N GmbH Lüdersdorf

Dorfstraße 1

16248 Parstein OT Lüdersdorf

 

mit der Auftragssumme in Höhe von 125.228,84 EUR brutto zu vergeben.

 

2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt die Ausführung der Ab­grenz­ung zwischen Fahrradweg und Sommerweg Stecherschleuse in Richtung Eberswalde

 

a)   [   ] mit Feldsteinen

b)   [   ] mit Holzpoller (Robinie)

 

 

 

 

                                                                    

 Jörg Matthes                                     Peggy Fürst

 Amtsdirektor                 Vorsitzende der Gemeindevertretung 

Niederfinow

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

125.228,84 EUR

5410101-70601-5221000

2020

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

      übertragene Haushaltsmittel aus 2019   =   79.331,00 EUR

      + Haushaltsansatz 2020                         +   20.216,91 EUR

      insgesamt stehen zur Verfügung        = 129.331,00 EUR

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NI-051.2020_Anlage (1)_Straßenübersicht (492 KB)    
Anlage 2 2 NI-051.2020_Anlage (2)_Schadensbilder.docx (6846 KB)