Vorlage - BR-026/2020

 
 
Betreff: Vereinsförderung Gemeinde Britz 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:41.33
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Britz Vorberatung
19.08.2020 
Sozialausschuss Britz zur Kenntnis genommen   
Finanzausschuss Britz Vorberatung
07.09.2020 
Finanzausschuss Britz zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
28.09.2020 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1
Anlage 5
Anlage 4
Anlage 2
Anlage 3

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt aus dem Haushalt 2021 folgende Vereine entsprechend der Vereinsförderrichtlinie vom 01.01.2017 wie angegeben, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde, zu unterstützen:

 

Verein       beantragter Zuschuss

  1. Feuerwehrförderverein Britz-Kolonie e.V.  3.000,00 €
  2. The LineDance Friends Britz e.V.      500,00 €
  3. Britzer Heimatkundeverein e.V.      700,00 €
  4. Brandschutz Britz-Dorf e.V.       710,00 €
  5. Billiard Sportverein Britz 17 e.V.   2.500,00 €

----------------

 7.410,00 €

 

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Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Britz hat es sich zur Aufgabe gemacht, die örtlichen Vereine und deren Vereinsarbeit auf Grundlage der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Britz zu fördern.

Die Vereine wurden aufgefordert bis zum Stichtag 30.06.2020 ihre Antragsunterlagen auf Vereinsförderung für das Jahr 2021 einzureichen. Fünf Vereine sind dem nachgekommen (siehe Anlage).

 

Folgende Anträge liegen zur Entscheidungsfindung vor:

 

Verein       beantragter Zuschuss

  1. Feuerwehrförderverein Britz-Kolonie e.V.  3.000,00 €
  2. The LineDance Friends Britz e.V.      500,00 €
  3. Britzer Heimatkundeverein e.V.      700,00 €
  4. Brandschutz Britz-Dorf e.V.       710,00 €
  5. Billiard Sportverein Britz 17 e.V.   2.500,00 €

----------------

 7.410,00 €

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

7.410,00 €

2810102-20100-5318000

2021

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Die Mittel sind in der Haushaltsplanung entsprechend zu berücksichtigen.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (1261 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 5 (1951 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 4 (2041 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 2 (4013 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 3 (874 KB)