Vorlage - CH-053/2020 IV
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Chorin verfügt über mehrere Räume in ihren Gemeindehäusern die sowohl von örtlichen Vereinen, der Freiwilligen Feuerwehr als auch den Einwohnern der Gemeinde genutzt werden können. Zur Regelung der Nutzung hatte die Gemeindevertretung Chorin auf ihrer Sitzung am 31. August 2006 eine Satzung über die Nutzung von gemeindlichen Räumen beschlossen. Diese Satzung wurde im Amtsblatt für das Amt Britz-Chorin am 29.9.2006 veröffentlicht.
Da seit der Veröffentlichung der Satzung bereits ein längerer Zeitraum vergangen ist und mittlerweile der eine oder andere Umstand eingetreten ist, der ggf. in der Satzung berücksichtigt werden müsste, wurde der Entwurf einer Neufassung der Satzung über die Nutzung der gemeindlichen Räume gefertigt. Dieser Entwurf greift Anregungen und Hinweise aus den letzten Choriner Ausschusssitzungen auf und soll als Diskussionsgrundlage dienen.
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