Vorlage - HO-038/2020
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Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt
A: den Vertrag über die Durchführung des Winterdienstes auf den Fahrbahnen der Gemeinde Hohenfinow mit dem bisherigen Dienstleistungsunternehmen bis zum 30. April 2022 fortzuführen. Die vom Vertragspartner angebotenen unentgeltlichen Mehrleistungen sind als Ergänzung in den bestehenden Vertrag aufzunehmen.
B: die Ausschreibung der Leistungen der Straßenreinigung und des Winterdienstes für die Gemeinde Hohenfinow im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung für den Leistungszeitraum vom 01.11.2020 bis 30.04.2022 auf der Grundlage des Leistungsverzeichnisses (Anlage 1). Der Amtsdirektor wird beauftragt, dass Vergabeverfahren durchzuführen und dem wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag zu erteilen.
Sachverhalt:
mit der Satzung der Gemeinde Hohenfinow über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Gemeinde Hohenfinow vom 16.07.2009 wird die Straßenreinigung und der Winterdienst geregelt. Die Durchführung dieser Tätigkeiten wird durch ein vertraglich gebundenes Dienstleistungsunternehmen wahrgenommen. Am Anfang vergangenen Jahres (21.01.2019) konnte erstmals ein ortsansässiges Unternehmen im Rahmen einer Ausschreibung für die Durchführung dieser Dienstleistungen gebunden werden. Der Vertrag enthält die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis bis zum 30.04.2022 weiterzuführen. Der Dienstleister ist an einer Fortsetzung bis zum vorgenannten Termin interessiert und hat angeboten, die jährliche Sommerreinigung als unentgeltliche Mehrleistung durchzuführen.
Alternativ besteht die Möglichkeit die Leistungen der Straßenreinigung und des Winterdienstes für die Perioden 2020/21 und 2021/22 gemäß beigefügtem Leistungsverzeichnis auszuschreiben. Die Ausschreibung kann in einem beschränkten Verfahren erfolgen, da die Auftragssumme deutlich innerhalb des Schwellenwertes liegt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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