Vorlage - CH-055/2020

 
 
Betreff: Satzung der Gemeinde Chorin über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
27.08.2020 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   
Anlagen:
045_Chorin_Hundesteuersatzung Entwurf

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Die Gemeinde Chorin beschließt die Satzung der Gemeinde Chorin über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) in der vorliegenden Fassung. Gleichzeitig wird die Hundesteuersatzung der Gemeinde Chorin vom 06.12.2004 außer Kraft gesetzt.

 

 

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Chorin konnte den gesetzlich geforderten Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr 2020 nicht erreichen. Im Finanzplanzeitraum bis 2023 war der Haushaltsausgleich nur mit Hilfe der im Haushaltssicherungskonzept erarbeiteten Maßnahmen möglich. Die Gemeinde ist weiterhin angehalten, sowohl neue Ertragsquellen zu erschließen als auch die bereits vorhandenen Möglichkeiten in angemessenem Rahmen auszuschöpfen.

 

In den diesbezüglich im Finanzausschuss geführten Diskussionen wurde angeregt, die Hundesteuertarife einer Überprüfung zu unterziehen. Die derzeit in der Gemeinde Chorin seit 2005 zur Anwendung kommenden Steuersätze wurden einem amtsinternen und amtsübergreifenden Vergleich unterzogen mit dem Ergebnis, dass sich diese am unteren Rand bewegen.

 

Gleichartig strukturierte Gemeinden in benachbarten Amtsgebieten dienten als Orientierung für die Verhältnismäßigkeit und führen zur vorgeschlagenen Anhebung der Steuersätze. Beginnt oder endet die Hundehaltung während eines Jahres, so wird die Steuer nur anteilig für die jeweiligen Monate erhoben und sollte deshalb durch 12 teilbar sein.

 

Gleichzeitig wurde die geltende Hundesteuersatzung inhaltlich überprüft. Die Definition des „Kampfhundes“ wurde an den Begriff des „gefährlichen Hundes“ gemäß derzeit gültiger Hundehalterverordnung (HundehV) angepasst. Weiterhin wurden die Gesetzesverweise aktualisiert.

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja x         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

Mehrertrag ca. 7.000 EUR/HHJ

6110101-30100-4032000

2021 ff.

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 045_Chorin_Hundesteuersatzung Entwurf (23 KB)