Vorlage - CH-055/2020
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Die Gemeinde Chorin beschließt die Satzung der Gemeinde Chorin über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) in der vorliegenden Fassung. Gleichzeitig wird die Hundesteuersatzung der Gemeinde Chorin vom 06.12.2004 außer Kraft gesetzt.
Sachverhalt: Die Gemeinde Chorin konnte den gesetzlich geforderten Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr 2020 nicht erreichen. Im Finanzplanzeitraum bis 2023 war der Haushaltsausgleich nur mit Hilfe der im Haushaltssicherungskonzept erarbeiteten Maßnahmen möglich. Die Gemeinde ist weiterhin angehalten, sowohl neue Ertragsquellen zu erschließen als auch die bereits vorhandenen Möglichkeiten in angemessenem Rahmen auszuschöpfen.
In den diesbezüglich im Finanzausschuss geführten Diskussionen wurde angeregt, die Hundesteuertarife einer Überprüfung zu unterziehen. Die derzeit in der Gemeinde Chorin seit 2005 zur Anwendung kommenden Steuersätze wurden einem amtsinternen und amtsübergreifenden Vergleich unterzogen mit dem Ergebnis, dass sich diese am unteren Rand bewegen.
Gleichartig strukturierte Gemeinden in benachbarten Amtsgebieten dienten als Orientierung für die Verhältnismäßigkeit und führen zur vorgeschlagenen Anhebung der Steuersätze. Beginnt oder endet die Hundehaltung während eines Jahres, so wird die Steuer nur anteilig für die jeweiligen Monate erhoben und sollte deshalb durch 12 teilbar sein.
Gleichzeitig wurde die geltende Hundesteuersatzung inhaltlich überprüft. Die Definition des „Kampfhundes“ wurde an den Begriff des „gefährlichen Hundes“ gemäß derzeit gültiger Hundehalterverordnung (HundehV) angepasst. Weiterhin wurden die Gesetzesverweise aktualisiert.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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