Vorlage - OD-064/2020
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt:
Dr. Marx Ingenieure GmbH Spechthausen Nr. 4 16225 Eberswalde
Sachverhalt:
Als Auflage zur Baugenehmigung „Umbau und Erweiterung bestehender Netto Markendiscounter “wurde durch den Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, die Überarbeitung/ Anpassung der Wasserrechtlichen Erlaubnis vom 18.06.1997 zum Einleiten von Oberflächenwasser in das vorhandene Versickerungsbecken am „Platz der Einheit“ gefordert.
Die Stadt Oderberg ist gemäß § 66 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) Abwasserbeseitigungspflichtiger. „Die Gemeinden haben das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser (Oberflächenwasser) zu beseitigen und die dazu notwendigen Anlagen (Abwasseranlagen) zu betreiben.“
Da die Ableitung des Oberflächenwassers des Lebensmittelmarktes über ein bestehendes Leitungssystem in eine kommunale Abwasserbeseitigungsanlage (Versickerungsbecken „Platz der Einheit“) erfolgt, ist die Stadt Oderberg gemäß BbgWG verpflichtet, die o.g wasserrechtliche Erlaubnis vom 18.06.1997 an den heutigen Stand der Technik anzupassen. Dazu gehört insbesondere die Errichtung einer Regenwasserbehandlungsanlage (SEDI-Anlage) vor Einleitung in das Sickerbecken. Nach Umsetzung der dazu notwendigen Planungs- und Bauleitungen an der Abwasserbeseitigungsanlage erfolgt durch die Untere Wasserbehörde des Landkreises Barnim die Freigabe zur Nutzung dieser Anlage.
Die Herrichtung der Anlage gemäß der wasserrechtlichen Erlaubnis sollte bereits mit der Anzeige der Nutzungsaufnahme des Discounters abgeschlossen sein.
Am 22.03.2019 wurde das Planungsbüro Marx beauftragt, den Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis im Zusammenhang mit der Einleitung von Niederschlagswasser aller notwendigen Voruntersuchungen und Nachweise gemäß den aktuellen Forderungen anzupassen und zur Genehmigung an den Landkreis Barnim zu übergeben.
Die Wiedereröffnung des Markendiscounter erfolgte im August 2019. Zu diesen Zeitpunkt konnte zeitlich weder die Erlaubnis noch die Umsetzung erfolgen.
Deshalb wurde zur Absicherung der geplanten Wiedereröffnung des Discounters mit der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Barnim eine Fristverlängerung für Planung und Umsetzung der notwendigen baulichen Maßnahmen bis 31.12.2020 vereinbart.
Die notwendigen Mittel in Höhe von 91.000,00 € (Planung und Ausführung) wurden im Haushalt der Stadt Oderberg 2020 eingestellt. Der Haushalt der Stadt Oderberg für 2020 wurde beschlossen und Ende Juli im Amtsblatt veröffentlicht.
Um die Auflage der Baugenehmigung unter Beachtung der Fristsetzung erfüllen zu können, muss die weitere Beauftragung des Planungsbüro Marx sowie die Umsetzung der gemäß Planung notwendigen baulichen Maßnahmen nunmehr schnellstmöglich erfolgen, um damit den weiteren Betrieb des Discounters nicht zu gefährden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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