Vorlage - LI-039/2020
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung Liepe beschließt eine Zuwendung in Höhe von 1.000,00 €, zweckgebunden für die Pflege und Wartung des gemeindeeigenen Sportplatzes, für die SG Liepe 49 e.V. im Haushaltsjahr 2021.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Liepe befindet sich in der vorläufigen Haushaltsführung nach § 69 BbgKVerf. Freiwilligen Aufwendungen sind nur zulässig, wenn eine rechtliche Verpflichtung besteht oder diese z.B. zur Konsolidierung des Haushaltes beitragen.
Die SG Liepe 49 e.V. beantragte mit Datum des 31. Mai 2020 eine Zuwendung in Höhe von 1.000,00 € zweckgebunden für die Pflege- und Wartung des gemeindeeigenen Sportgeländes. Die SG Liepe 49 e.V. trägt mit ihrem ehrenamtlichen Wirken zur Entlastung und damit zur Konsolidierung des Gemeindehaushaltes bei.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |