Vorlage - AA-041/2020
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Der Amtsausschuss benennt folgende Personen zu ehrenamtlichen Mitgliedern des Seniorenbeirates:
Name Ortsteil
Gudrun Hampel Oderberg Eva Gebler Oderberg Manfred Decker Serwest
Die Benennung gilt vom 01.09.2020 bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode des Amtsausschusses entsprechend des § 12 (2) der Hautsatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg vom 18.02.2019.
Sachverhalt:
Entsprechend der Hauptsatzung des Amtes Britz-Chorin gilt Folgendes:
§ 12 Seniorenarbeit
(1) Der Amtsausschuss richtet für die Vertretung der Interessen von Einwohnern der amtsangehörigen Gemeinden ab dem sechzigsten Lebensjahr einen Beirat ein. Der Beirat führt die Bezeichnung „Seniorenbeirat des Amtes Britz-Chorin-Oderberg „und besteht aus 32 Mitgliedern. Der Beirat setzt sich aus zwei Einwohnern jedes Ortsteiles einer amtsangehörigen Gemeinde zusammen. Stehen in einem Ortsteil weniger als zwei Mitglieder zur Verfügung, hat die auf die Arbeit des Beirates keine Auswirkung. (2) Die Mitglieder des Beirates werden vom Amtsausschuss für die Dauer der Wahlperiode des Amtsausschusses durch offene Abstimmung benannt. Jedermann kann bei der Amtsverwaltung Vorschläge für die Benennung einreichen.
Mit diesem Beschluss sollen die ehrenamtlich Tätigen als Mitglieder des Seniorenbeirates für den Zeitraum vom 01.09.2020 bis zum Ablauf der Wahlperiode des Amtsausschusses benannt werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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